Als vertane Chance hat es Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger bezeichnet, dass der Bundesrat das Bundesgesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung nicht an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. „Über den Vermittlungsausschuss hätten wir eine Regelung zur nachträglichen Therapieunterbringung einführen und damit eine Sicherheitslücke schließen können“, sagte der Minister in Stuttgart.
In der Länderkammer wurde dagegen die Neuregelung gebilligt, wie sie der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. Demnach gibt es keine Möglichkeit, besonders gefährliche Gewalt- oder Sexualstraftäter, deren psychische Störung sich erst im Laufe der Strafhaft zeigt und gegen die zuvor keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, zum Schutz der Allgemeinheit auch über die Haftzeit hinaus unterzubringen. „Eine solch nachträgliche Therapieunterbringung hätte nur sehr wenige, aber außerordentlich gefährliche Personen betroffen“, sagte Stickelberger.
Er rechne damit, dass in diesen Fällen nun die personalintensive, dauerhafte Überwachung durch Polizisten zum Tragen komme. „Schließlich müssen die potenziellen Opfer geschützt werden“, erklärte der Justizminister.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg