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Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer

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Blick aus dem Cockpit eines Hubschraubers auf einen überschwemmten Fluss.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die länderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-Württemberg gelten.

„In der Stunde der Not darf es keine bürokratischen Hindernisse geben“

Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Opfer der Flutkatastrophe brauchen jede Unterstützung. Baden-Württemberg erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern. In der Stunde der Not darf es da keine bürokratischen Hindernisse geben.“

Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis und die Mittelverwendung durch gemeinnützige Körperschaften.

Ein Auszug aus den wichtigsten Verwaltungsregelungen

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