Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz zur Weiterentwicklung der GAP

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Ein Mähdrescher erntet ein Weizenfeld ab. (Foto: dpa)

Die Landwirtschaftsminister der Länder haben bei einer Sonder-Agrarministerkonferenz die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik besprochen. Minister Peter Hauk betonte die Bedeutung des einkommenswirksamen Anteils der Direktzahlungen als verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens.

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind seit der Festlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in 2021 für die Förderperiode 2023 bis 2027 der Europäischen Union (EU) neuen globalen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Neben dem höheren Umweltambitionsniveau sind die landwirtschaftlichen Betriebe mit weiteren Herausforderungen konfrontiert, die sich auf die betrieblichen Entscheidungen auswirken. Es ist daher wichtig, dass der einkommenswirksame Anteil der Direktzahlungen verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens bleibt. Aktuell geht es um Verlässlichkeit und Kontinuität und darum, auf präziserer Datengrundlagen nur die zwingend notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Zudem ist es wichtig, dass der einkommenswirksame Anteil der Direktzahlungen verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens bleibt. Daher brauchen wir zunächst keine neuen, sondern eine Optimierung der Ökoregelungen. Wir müssen jetzt die ‚Lernphase‘ für notwendige Anpassungen nutzen, um die Regelungen praxisnah und unbürokratisch zu gestalten. Hierzu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um den geplanten Gesetzentwurf mit den länderspezifischen Aspekten zu begleiten, mit dem Ziel einen einvernehmlichen Gesetzentwurf mit den Ländern abzustimmen“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk, am 21. November 2023 anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz, die online stattfand.

Fördermaßnahmen für den Wald

In einer nächsten Runde müssen darüber hinaus auch die Fördermaßnahmen für den Wald sichergestellt werden. „Die Beschränkung der Förderung auf die Wiederbewaldung und den Waldumbau ist im Sinne des Waldschutzes kontraproduktiv und geht am Bedarf der Waldbesitzer vorbei. Damit wird die Planungssicherheit und Motivation der Akteure gefährdet und letztlich Waldumbau und Klimaschutz bundesweit ausgebremst. Vielmehr besteht weiterhin die Notwendigkeit, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zur akuten Bewältigung der Klimaschäden insbesondere durch eine Förderung von Soforthilfemaßnahmen, wie dem Borkenkäfermonitoring und der Aufarbeitung von Schadholz, einschließlich Transport sowie Nass- oder Trockenlagerung, weiterhin im gewohnten Umfang zu unterstützen“, betonte Minister Hauk. Gerade jetzt benötige man eine starke Unterstützung für die Forstbranche, für die bevorstehenden Mammutaufgaben, die sich über Jahrzehnte hinziehen werden. Der Bund gefährde mit dieser Entscheidung gleichzeitig unsere Lebensgrundlage und die Erreichung der Klimaschutzziele.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) (PDF) setzt Minister Hauk sich dafür ein, eine praxisnahe und unbürokratische Lösung zu finden, die an die waldarme Struktur in Deutschland angepasst ist. „Wir müssen dafür sorgen, dass die EUDR nicht zu einem Verhinderungsinstrument nachhaltiger Waldwirtschaft wird“, betonte Minister Hauk.

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