Verbraucherschutz

Schlichtungsstelle für den Online-Handel wird ausgebaut

Die Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr (www.online-schlichter.de) steht zukünftig neben Verbrauchern aus Baden-Württemberg auch Verbrauchern aus Hessen offen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird sich ab 1. Juli 2011 an dem vom baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2009 initiierten Projekt beteiligen. Verbraucher können sich in Streitfällen mit einem Online-Händler an die Schlichtungsstelle wenden und kostenlos Hilfe erhalten.
 
„Ich freue mich über die Beteiligung eines weiteren Bundeslandes an der von Baden-Württemberg ins Leben gerufenen Schlichtungsstelle. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Online-Schlichtungsstelle. Ich lade auch andere Länder ein, sich im Interesse ihrer Verbraucherinnen und Verbraucher zu beteiligen“; sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (30. Juni 2011) in Stuttgart. Auch die Wirtschaft solle sich an dem Projekt beteiligen, damit die Online-Schlichtungsstelle endlich Verbrauchern im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung stehen könne. Schließlich profitierten nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Unternehmen von der Online-Schlichtung. Geschäftsbeziehungen könnten nach zufriedenstellender Lösung weitergeführt werden, Gerichte würden entlastet und Verbraucher hätten eine konkrete Anlaufstelle. „So entsteht Vertrauen beim Kunden, das sich auch im Kaufverhalten niederschlägt“, unterstrich Bonde. „Gerade bei einem oft geringem Streitwert ist die Hemmschwelle der Verbraucher zu klagen groß. Eine außergerichtliche Einigung erspart den Beteiligten einen anstrengenden Rechtsstreit“, betonte die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich.
 
„Einkäufe im Internet werden immer beliebter und selbstverständlicher. Wo Licht ist, ist aber auch immer Schatten“, so Puttrich. Nicht selten gibt es Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen, weil ein Produkt nicht die versprochene Eigenschaft hat, bei einer Dienstleistung nicht ordnungsgemäß über die Kosten informiert wurde oder Waren nach Zahlung per Vorkasse nicht oder verspätet geliefert werden. „Es ist eine Win - win -Situation für alle Streitbeteiligten, an der nun auch hessische Verbraucher und Unternehmen teilhaben können“, so Puttrich. 
 
Wer online einkauft, möchte sich auch online beschweren. Mit dieser Maßgabe startete im Juni 2009 das Pilotprojekt Schlichtungsstelle „Der Online-Schlichter“. Die Schlichtungsstelle vermittelt seither zwischen Verbrauchern und Online-Händlern bei Streitigkeiten über online geschlossene Verträge, beispielsweise wenn die online bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert wird. Ziel ist es, eine einvernehmliche und rasche Lösung für die Streitigkeit zu finden, was auch in rund drei Viertel aller Fälle gelingt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Fall beträgt dabei gut anderthalb Monate und ist damit wesentlich schneller als ein Gerichtsverfahren. Zwei Jahre nach Schaffung der Schlichtungsstelle steigt nun mit Hessen ein weiteres Bundesland in das Projekt ein und öffnet seinen Bürgern den Weg zu mehr Verbraucherschutz im Internet.
 
Ab 1. Juli 2011 können sich Verbraucher mit Wohnsitz in Hessen und Baden-Württemberg bei Streitigkeiten mit einem deutschen Online-Händler an die Schlichtungsstelle wenden - ganz einfach über ein spezielles Formular auf der Internetseite www.online-schlichter.de . Die Schlichtungsstelle steht auch allen Verbrauchern aus Deutschland zur Verfügung, die sich gegen einen Händler mit Sitz in Hessen oder Baden-Württemberg beschweren möchten. Einzige Bedingung ist, dass der Vertrag online geschlossen wurde. Meist handelt es sich dabei um online bestellte Ware, aber auch mehr und mehr Verträge aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel Reise, Freizeitgestaltung, Stromlieferung, werden heutzutage online abgeschlossen.
 
Beispielfälle:
 
Herr W. kaufte im Sommer 2010 online einen Grill zum Preis von rund 170 Euro. Der Grill wurde auch prompt geliefert, ließ sich allerdings nicht wie vorgesehen zusammenbauen. Herr B. kontaktierte den Händler umgehend, der jedoch nicht tätig wurde. Herr W. wandte sich Anfang 2011 mit seinem Problem an die Schlichtungsstelle, die den Händler kontaktierte. Herrn W. wurde daraufhin kostenlos ein neuer Grill geliefert.
 
Frau L. schloss online einen Handyvertrag ab. Inhalt dieses Vertrages war, dass sie eine niedrige Grundgebühr von rund 9 Euro monatlich bezahlen sollte. Anschließend wurde jedoch eine andere, höhere Grundgebühr von ihrem Konto abgebucht, die darauf beruhte, dass ihr noch eine kostenpflichtige Flatrate berechnet wurde, die Frau L. gar nicht abschließen wollte. Die Schlichtungsstelle kontaktierte den Telefonanbieter. Frau L. wurde künftig der vereinbarte Betrag in Höhe von 9 Euro berechnet. Die Flatrate wurde gekündigt und die zu viel bezahlten Beträge erstattet.  
 
Herr S. bestellte im Herbst 2010 online mehrere T-Shirts für rund 120 Euro bei einem Online-Händler in Sachsen-Anhalt. Obwohl er das Geld bezahlte, wurde die Ware nicht geliefert und der Händler war nicht mehr zu erreichen. Nach mehreren Monaten vergeblichen Wartens wandte sich Herr S. schließlich im Februar 2011 an die Schlichtungsstelle. Nach mehrfacher Intervention seitens der Schlichtungsstelle bot der Händler schließlich an, entweder das Geld zurückzuzahlen oder andere T-Shirts zu liefern. Herr S. entschied sich für die Erstattung des Kaufpreises und erhielt sein Geld auf diese Weise zurück.
 
Herr und Frau P. entschieden sich aus Preisgründen Ende 2010 für einen Wechsel ihres Stromanbieters. Den Wechsel beantragten sie online. Anschließend berechnete der Anbieter ihnen teurere Strompreise, obwohl er ursprünglich mit niedrigen Strompreisen geworben hatte. Grund war eine versteckte Strompreiserhöhung. Die Schlichtungsstelle prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass der Vertrag zu dem niedrigen Preis geschlossen war und dass die Erhöhung unwirksam war. Diese Auffassung teilte die Schlichtungsstelle dem Strompreisanbieter anschließend auch mit. Herrn und Frau P. wird künftig der Strom zum vereinbarten niedrigen Preis geliefert werden.
 
 
Weitere Informationen zum Online-Schlichter finden Verbraucher unter www.online-schlichter.de oder:
 
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Der Online-Schlichter Baden-Württemberg und Hessen
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Tel. + 49 78 51 / 991 48 0

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Meldungen

Staatssekretär Volker Schebesta sitzt mit Kindern und Auszubildenden des Direkteinstiegs Kita an einem Tisch.
  • Frühkindliche Bildung

Schebesta besucht Auszubil­dende des Direkteinstiegs Kita

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenverkehr

B29-Sanierung

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
  • Sport

18 Millionen Euro für 117 kommunale Sportstätten

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Pressekonferenz zu BAO Pandora mit Innenminister Thomas Strobl, Justizministerin Marion Gentges, LKA-Präsident Andreas Stenger
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Ein Länderschild «Deutschland-Schweiz» ist an der deutsch-schweizerischen Grenze zu sehen. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
  • Forschung

Neue Impulse für die Wissenschaftsbeziehungen mit der Schweiz

Logo des Innovationspreises  Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fünfter Ideenwettbewerb Bioökonomie gestartet

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • Schule

Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen starten

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze

  • Podcast zum Bundesrat

SpätzlesPress #2: Organspende – Eine Geste für das Leben

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
  • Elektromobilität

Ausbau und Netzintegration von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • Verkehr

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Gesetzentwurf

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. April 2024

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Eine Auszubildende steht am Schaltpult einer computergesteuerten Fräsenmaschine (Symbolbild, © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Wenig Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024