Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für kommunale Straßen und Brücken

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
Symbolbild

Die Modernisierung von Brücken sowie die Einrichtung verkehrsberuhigter Ortsmitten bilden den Schwerpunkt des Förderprogramms 2024 bis 2028 des Landes zum kommunalen Straßenbau. Das Fördervolumen für die insgesamt 59 Maßnahmen aus den vier Regierungsbezirken umfasst rund 46 Millionen Euro.

Verkehrsminister Winfried Hermann hob hervor, dass sich der Schwerpunkt auch im kommunalen Straßenbau inzwischen deutlich in Richtung Umbau und nachhaltige Mobilität verschoben hat: „Auch die Kommunen modernisieren vermehrt die vorhandene Straßeninfrastruktur und passen sie den Anforderungen an eine klimaschonende Mobilität an. Das sehen wir auch bei den Programmanmeldungen und zeigt uns, dass wir als Land die richtigen Anreize setzen. Denn auch im Straßenbau sind wir den Klimazielen und einer Verringerung des CO2-Ausstoßes verpflichtet.“

Ortsmitten unter anderem im Fokus

Das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2024 bis 2028 wurden 59 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 46 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen von etwa 131 Millionen Euro in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt wie im vergangenen Jahr auf der Modernisierung von Brücken und dem Umbau in den Städten und Gemeinden zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.

Unterschiedliche Fördermöglichkeiten

Neben der Förderung von Brückenmodernisierung und Ortsmitten können Kommunen auch Geld für zahlreiche weitere Maßnahmen beantragen: So werden Straßenneu- und -ausbauten, Verkehrsleitsysteme, Maßnahmen für den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sowie zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen unterstützt.

Die Förderung von E-Quartiershubs dient dem Aufbau von Ladeinfrastruktur für Menschen ohne eigene Garage. Zugleich werden Parkplätze von der Straße in die Quartiersgaragen verlagert. Das ermöglicht eine alternative Gestaltung der Straßenräume und mehr Lebensqualität in dicht bebauten Stadtquartieren. Ebenfalls förderfähig ist die Wiedervernetzung von Lebensräumen, etwa durch Grünbrücken über viel befahrene Straßen, um die Artenvielfalt zu erhalten.

Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).

Entsprechende kommunale Bauvorhaben werden mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Projekten oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium auf der Grundlage von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben.

Die Programmanmeldung für den kommunalen Straßenbau läuft in der Regel bis 31. Oktober, aber auch unterjährig können Maßnahmen ins Programm aufgenommen werden.

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