LUFTREINHALTUNG

Revision gegen VGH-Urteil zum Luftreinhalteplan Reutlingen

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Marktplatz in Reutlingen (Foto: © dpa)

Um rechtliche Klarheit zu erhalten, soll das neue Immissionsschutzrecht des Bundes höchstrichterlich geprüft werden. Das Land wird Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen beantragen.

Das Land wird Revision gegen das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen beantragen.

Immissionsschutzrecht des Bundes höchstrichterlich prüfen

Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Wir wollen rechtliche Klarheit. Das neue Immissionsschutzrecht des Bundes muss aus unserer Sicht höchstrichterlich geprüft werden.“ Der VGH hatte die vom Bund beschlossene Regelung, „dass bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 Mikrogramm pro Kubikmeter regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden …“ als „klaren Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts“ bewertet.

Der VGH hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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