Denkmalförderung

Neue Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stadt Herrenberg (Bild: © Philipp Matthäus Hahn)

Das Verfahren der Denkmalförderung wird einfacher, schneller und flexibler. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut betonte die Bedeutung der zahlreichen Bau- und Kunstdenkmale sowie archäologischen Denkmale im Land.

Zu der heute in Kraft getretenen überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung des Landes sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Donnerstag, 28. November: „Mit den neuen Konditionen machen wir das Verfahren der Denkmalförderung einfacher, schneller und flexibler. Ich freue mich, dass wir den engagierten Eigentümern und Besitzern unserer Denkmale weiterhin gute Möglichkeiten bieten können, ihre Denkmale zu erhalten und zu pflegen. Denn Denkmale prägen das unverwechselbare Bild unserer Städte, Dörfer und Landschaften“, so die Ministerin.

Verfahren der Denkmalförderung wird einfacher, schneller und flexibler

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen und über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands. Mit den Mitteln der Denkmalförderung soll die Einzigartigkeit und historische Aussagekraft der Denkmale erhalten und gestärkt werden, damit sich die Menschen auch in Zukunft mit ihrer Umgebung identifizieren können“, so Hoffmeister-Kraut. Das Land komme damit seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, wonach Denkmale der Kunst und der Geschichte öffentlichen Schutz und Pflege des Staates und der Gemeinden genießen, nach.

Hierzu wurde die Verwaltungsvorschrift des für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) vom 26. November 2012 aktualisiert. Ziel war es, ein wirtschaftliches, effizientes und den denkmalpflegerischen Interessen entsprechendes Verfahren einzurichten.

Fortlaufende Antragstellung, vereinfachte Verfahren und Förderhöchstgrenze

Zu den wesentlichen Änderungen im Verfahren gehört insbesondere, dass Anträge künftig fortlaufend gestellt werden können und kein fixer Antragsstichtag (bislang einmal jährlich am 1. Oktober) mehr beachtet werden muss. Anträge mit geringeren Fördersummen unter 20.000 Euro können im vereinfachten Verfahren und damit schneller genehmigt werden. Außerdem wird es künftig eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Jahr und Objekt geben. Damit sollen mehr Objekte zum Zuge kommen. Inhaltlich wurden zudem die Leistungsbereiche zu einzelnen Gewerken vereinfacht, unscharfe Abgrenzungen beseitigt und die zuwendungsfähigen Kosten klarer definiert.

Für das Programm stehen künftig voraussichtlich 13,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Das Wirtschaftsministerium stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Landesdenkmalpflege

Weitere Meldungen

Eine Mitarbeiterin des Kunstmuseums in Stuttgart geht durch eine Ausstellung.
Kunst und Kultur

Land fördert nichtstaatliche Museen mit 300.000 Euro

Kontrabassistin und Komponistin Tabea Kind
Kunst und Kultur

Tabea Kind erhält Jazz-Preis Baden-Württemberg 2026

Sergej Gößner
Kunst und Kultur

Sergej Gößner erhält Jugendtheaterpreis

Menschliche Schatten bei einer Performance auf einer Bühne
Kunst und Kultur

Land fördert Privattheater mit 243.000 Euro

Gruppenbild auf der Bühne: Sozialminister Manne Lucha mit allen Preisträgern des Präventionspreises 2026
Gesundheit

Zwölf Projekte zur Gesundheits­prävention ausgezeichnet

Die CO.VISION Co-Teams beim Kick-off-Treffen im März 2026 in Stuttgart auf einem Gruppenfoto.
Kreativwirtschaft

Neun interdisziplinäre Innovationsprojekte für kreative Transformation

Marcus Maria Grube, Intendant der Württembergischen Landesbühne Esslingen (WLB)
Kunst und Kultur

Marcus Grube bleibt Intendant der Württembergischen Landesbühne

Gruppenfoto der Teilnehmenden der 53. Sportministerkonferenz auf Norderney
Sport

53. Sportministerkonferenz auf Norderney

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Prof. Dr. Hubert Klausmann (rechts) die Staufermedaille in Gold.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Prof. Dr. Hubert Klausmann

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Schnellere Digitalisierung der Verwaltung

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Ostplatz in Heidenheim
Städtebauförderung

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen

Start-up BW Local - Symbolbild
Start-up BW

Jetzt als gründungsfreundliche Kommune bewerben

Ein Basketball liegt auf dem Boden einer Turnhalle.
Sport

Landesfinale bei „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“