Wohnen und Bauen

Neue Bundesratsinitiative zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

„Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden doch noch eine Chance bekommt. Der Gesetzesentwurf sieht eine 10-jährige steuerliche Förderung von jeweils 10 Prozent der Sanierungskosten vor und würde wirtschaftlich und umweltpolitisch erhebliche Multiplikationseffekte auslösen. Insbesondere unsere Häuslebauer würden sehr von diesem Gesetz profitieren. Dies haben auch die Sachverständigen in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Juni 2011 übereinstimmend festgestellt. Mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sind wir uns einig, dass eine erfolgreiche Energiewende nur mit wirksamen steuerlichen Anreizen zu realisieren ist“, so Wirtschafts- und Finanzminister Dr. Nils Schmid und der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag, 22. September 2011.

"Durch die steuerlich begünstigten Maßnahmen der energetischen Sanierung könnten wir vor allem bei dem sehr arbeitsintensiven und mittelständisch geprägten Baugewerbe bzw. beim Bauhandwerk positive Konjunktur- und Wachstumseffekte erzeugen", so Minister Schmid weiter. Wie bei speziellen Konjunkturprogrammen könne damit diesem Gewerbezweig auch über wirtschaftlich schwächere Perioden hinweggeholfen werden, die sich derzeit in einem zu Ende gehenden wirtschaftlichen Aufschwung tatsächlich abzeichneten. Positiv wirke sich dies sowohl auf den Arbeitsmarkt aus, als auch auf das Aufkommen aus Ertragsteuern, Lohnsteuer und Umsatzsteuer, sowie schließlich auf die Sozialversicherungsbeiträge, erläuterte Minister Schmid.

Abschließend erklärte Bundesratsminister Peter Friedrich nochmals das Verfahren: „Da das Gesetz am 8. Juli 2011 im Bundesrat wegen der Pattsituation vorläufig gescheitert war, kann der Vermittlungsausschuss jetzt nur noch vom Bundestag oder von der Bundesregierung angerufen werden. Deshalb haben wir letzte Woche einen Entschließungsantrag zu diesem Gesetz beim Bundesrat eingereicht mit dem Antrag auf sofortige Sachentscheidung in der nächsten Bundesratssitzung am morgigen Freitag. Unser Ziel ist es, über den Vermittlungsausschuss jetzt rasch eine einvernehmliche Lösung zu finden.“

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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