Innovation

Neue Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“

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Ein Arbeiter bei der Firma Wittenstein bedient eine Maschine, die mit 2D-Codes ausgestattet ist. (Bild: © dpa)

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ stärkt das Land gezielt hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind noch bis zum 31. August möglich.

„Ideenreichtum und Innovation sind die Schlüsselfaktoren für die Spitzenstellung Baden-Württembergs als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ fördern und stärken wir daher gezielt die Innovationskraft in kleinen und mittleren Unternehmen auf dem Land. Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, in den Fokus gestellt werden. Damit tragen wir auch den Zielen des European Green Deal Rechnung, um für die Zukunft eine ressourceneffiziente, wettbewerbsfähige und moderne Wirtschaft zu gestalten. Das Land und die Europäische Union ziehen hier gemeinsam an einem Strang“ so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Bewerbungen für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können noch bis einschließlich Dienstag, den 31. August 2021 eingereicht werden.

Kleine und mittlere Unternehmen zentral für Innovation und Zukunftsfähigkeit

„Unsere hoch modernen kleinen und mittleren Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum. Sie prägen die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs und sind zentrale Elemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ wird es den Unternehmen ermöglicht, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies erhöht auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes“, betonte Minister Hauk.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Unternehmen die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

40 Millionen Euro in der Förderperiode 2021-27

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der zurückliegenden ersten Auswahlrunde der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 16 Unternehmen. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss hat neun Projekte zur Förderung mit insgesamt 3,55 Millionen Euro ausgewählt.

In der vorangegangenen Förderperiode 2014-2020 wurden 133 Projekte mit rund 43,2 Millionen Euro gefördert.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der ersten Auswahlrunde eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 28. Februar vorliegen, in der zweiten Auswahlrunde diejenigen, die bis zum 31. August eines Jahres vorliegen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014 bis 2020 – Innovation und Energiewende

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