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Neue Ära Breitbandförderung in Baden-Württemberg

"Damit Baden-Württemberg seine führende Position bei der Breitbanderschließung und im globalisierten wirtschaftlichen Standortwettbewerb behalten kann, müssen wir die Förderung des Breitbandausbaus zielgerichtet weiter entwickeln. Die heutige Anhörung der Telekommunikationswirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände zu den vom Kabinett im November beschlossenen Eckpunkten des neuen Förderprogramms läutet eine neue Ära der Breitbandförderung im deutschen Südwesten ein." Dies erklärte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart beim 6. Treffen der Aktionsgemeinschaft 'Breitband im Ländlichen Raum', in der alle im Land tätigen Breitbandunternehmen und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind.

Auch wenn beim Breitbandausbau bereits viel erreicht worden sei, gelte es die letzten freien Bereiche bei der Grundversorgung zu schließen und die Förderung insbesondere im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort zu konzentrieren, so der Minister weiter: Um dies zu erreichen, müssen wir die Breitbandförderung neu ausrichten - zumal seit dem ersten Förderprogramm im Jahr 2008 die technische Entwicklung so rasant fort-geschritten ist, dass eine Umstrukturierung unausweichlich wurde."

Wie der Minister ausführte, zeichne sich das neue Förderprogramm durch eine klare Gliederung der Förderstruktur aus. "Künftig werden wir die Förderung von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen verstärkt in den Blick nehmen", betonte Bonde. Während bei Hochgeschwindigkeitsnetzen leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungstechniken zum Einsatz kämen, gehe es bei Höchstgeschwindigkeitsnetzen nur um Netze, die glasfaserbasiert seien. Glasfaserbasierte Netze sind nach Auskunft von Bonde unabdingbar für den gewerblichen Bereich, damit die heimische Wirtschaft alle notwendigen Standortbedingungen flächendeckend im Land vorfinden, die es ihnen ermöglichen, im Wettbewerb weiterhin erfolgreich zu bestehen.

Außerdem werde das Land die Förderung dynamisch anlegen, um der ständig stei-genden Breitbandnachfrage Rechnung zu tragen. So reiche die Förderung von der Grundversorgung mit 2 MB/s im Download über asymmetrische 25 MB/s für den privaten und gewerblichen Bereich hin bis zur Förderung von symmetrischen 25 MB/s für gewerbliche Anwendungen. Die Förderung umfasse jedoch nicht nur punktuell die drei genannten Bereiche, sondern auch eine spätere Aufrüstung der Infrastruktur, wenn die örtlichen Bedürfnisse sich weiterentwickelt hätten.

Hinzu trete eine klare Abstufung der Förderintensität, so der Minister. Den Gemein-den stünde dann beim Ausbau ein Werkzeugkasten unterschiedlicher Fördermaß-nahmen zur Verfügung, welche sie je nach örtlicher Situation einsetzen könnten. Sie beginne mit dem geringsten möglichen Eingriff in den privatwirtschaftlichen Markt wie beispielsweise mit Bürgschaften und steigere sich hin bis zur Förderung passiver und aktiver Breitbandinfrastruktur.

"Wir lassen uns beim Breitbandausbau von zwei wichtigen Orientierungspunkten leiten. Zum einen wollen wir alle Akteure vor Ort in den Breitbandausbau sowie in die Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung regelmäßig mit einbeziehen. Zum an-deren wollen wir die Effizienz des Mitteleinsatzes dadurch erhöhen, dass wir uns aktiv an der Entwicklung und der Durchsetzung von innovativen Techniken beteiligen", betonte der Minister. Bonde erinnerte dabei beispielhaft an die bundesweit führende Rolle des Landes bei der Einführung des sogenannten Microtrenching. Diese besondere Form der Verlegung von passiver Breitbandinfrastruktur könne nach Auskunft der Experten Einsparungen von bis zu 60 Prozent der Verlegungskosten im Vergleich zum klassischen Graben erbringen.

Breitbandförderung

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte der neuen Breitbandförderung werden nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbänden und der Branchenvertreter auch mit der EU besprochen. Damit können neue Ideen und Vorstellungen eingebracht werden. Im Gespräch mit der EU ist zu sondieren, ob eine aufwändige, förmliche Genehmigung der geplanten Breitbandförderung notwendig ist.

Baden-Württemberg hat bei der Internetnutzung unter den Flächenländern die Nase vorn: Drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger nutzen das Internet zu vielerlei Zwecken. Nach dem Breitbandatlas des Bundes ist in Baden-Württemberg die Grundversorgung inzwischen für weit mehr als 97 Prozent der Haushalte erreicht.

Die bisherige Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum fußt seit 2008 auf dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Insgesamt wurden seit Beginn der Förderung rund 54 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden kommunale Vorhaben für bestehende Gewerbegebiete oder Betriebe, die in einem räumlichen Zusammenhang liegen, in ländlich geprägten Orten. Der Schwerpunkt liegt in der Verlegung von Leerrohren mit und ohne Glasfaser, daneben werden innovative Modellprojekte und Netzbetreiberzuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke gefördert.

Weitere Informationen unter www.clearingstelle-bw.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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