Sondervermögen

Nachhaltigkeit als Kriterium für Investment im Pensionsvermögen

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Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen (Bild: © Ministerium für Finanzen BW).

Das Land will bei der Anlage von zwei Sondervermögen zur Sicherung der Finanzierung künftig anfallender Pensionen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter nachhaltige Kriterien noch stärker beachten als bislang. Gestern hat der Beirat der beiden Sondervermögen über die Änderungen beraten. Die Details der Umsetzung werden nun das Finanzministerium und der Beirat gemeinsam festlegen.

„Zur Nachhaltigkeit gehört, dass wir mit unseren Geldanlagen sorgsam umgehen und unser Vermögen verantwortungsbewusst investieren”, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium. „Das heißt, dass wir es rentabel und sicher anlegen. Das bedeutet aber auch, dass wir es unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten anlegen möchten.”

Mit Geldanlagen sorgsam umgehen

In den Anlagerichtlinien, mit denen der Rahmen für das Investment der Sondervermögen festgelegt ist, sollen die bislang schon geltenden Ziele um die Kriterien Nachhaltigkeit und Divestment ergänzt werden.

„Wir möchten damit sicher- und klarstellen, dass wir nicht mehr in Geschäftsfelder und -praktiken investieren, die mit sozialen und ethischen Grundsätzen oder mit den Zielen des Klimaschutzes nicht zu vereinbaren sind”, erklärte die Staatssekretärin.

Sondervermögen: Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds

Das Land Baden-Württemberg hat zur Sicherung der Finanzierung der Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter zwei Sondervermögen errichtet: die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Die Verwaltung und Anlage der Mittel der beiden Sondervermögen sind jeweils gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gelten Anlagerichtlinien, die das Finanzministerium erlässt.

Entsprechend der Anlagerichtlinien werden die Mittel des Versorgungsfonds von der Deutschen Bundesbank passiv gemanagt, die Mittel der Versorgungsrücklage werden aktiv durch zwei Fondsgesellschaften gemanagt.

Zum 30. September 2016 betrug das Fondsvermögen von Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage insgesamt rund 5,43 Milliarden Euro.


Interview der Stuttgarter Nachrichten mit Staatssekretärin Gisela Splett zum Thema.

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