Bundesrat

Minister Friedrich zur Bundesratssitzung am morgigen Freitag

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich erläuterte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag.

Die Tagesordnung enthält mehr als 70 Vorlagen in 65 Tagesordnungspunkten. Darunter sind 15 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, die dem Bundesrat im sog. zweiten Durchgang abschließend vorliegen. Davon sind besonders zu nennen das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) (TOP 2), das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (TOP 3) und das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) (TOP 9).

Die Länder haben dem Bundesrat vier Gesetzentwürfe und sieben Entschließungsanträge vorgelegt. Von den Entschließungsanträgen stammen fünf von Baden-Württemberg allein oder zusammen mit anderen Ländern. Es sind Anträge zum

  • konjunkturellen Kurzarbeitergeld (mit Hamburg) (TOP 21),
  • Betreuungsgeld und zur Kleinkindbetreuung (mit Nordrhein-Westfalen) (TOP 23),
  • Bundesprogramm Wiedervernetzung (TOP 24),
  • flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn (mit Hamburg und Rheinland-Pfalz) (TOP 60)
  • und zum europaweitem Atomausstieg (Beitritt zu einem Antrag Nordrhein-Westfalens) (TOP 62).

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat im sog. ersten Durchgang vier Gesetzentwürfe zur Stellungnahme zugeleitet. Weiter stehen auf der Tagesordnung EU-Vorlagen, von denen besonders die sog. Rahmenverordnung für die EU-Strukturpolitik ab 2014 (TOP 29) zu nennen ist. Baden-Württemberg hat ferner im Hinblick auf die Ergebnisse des EU-Gipfels beantragt, eine Vorlage zum EU-Rettungsschirm (TOP 62) erneut aufzusetzen.

Weiter enthält die Tagesordnung Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Personalien und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nachdem der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag beschlossen hat, kommt das Bundeskinderschutzgesetz noch auf die Tagesordnung. Ein Erfolg für die Länder ist insbesondere die dauerhafte Finanzierung des Bundes der Familienhebammen für frühe Hilfen und Kinderschutz.

1. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) (TOP 2)

Das Gesetz, das nicht zustimmungsbedürftig ist, stellt den Bundeshaushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben auf 306,2 Mrd. € (Entwurf: 306,0 Mrd. €) fest. Die Nettokreditaufnahme darf bis zu 26,1 Mrd. € (Entwurf: 27,2 Mrd. €) betragen. Größter Einzelplan ist wieder der Epl. 11 (BMAS) mit rd. 126,5 Mrd. € (gegenüber 2011: rd. – 4,8 Mrd. €). Kleinster Einzelplan Ist wiederum Epl. 03 (Bundesrat) mit rd. 21,7 Mio. € (+ 397.000 €). Insgesamt steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2012 im Vergleich zu dem von 2011 um 400 Mio. € (2011: 305,8 Mrd. €).

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat trotz scharfer Kritik, die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu verlangen. In einer Entschließung soll der Bundesrat eine Schieflage der öffentlichen Haushalte in Deutschland feststellen und auf die ungünstige konjunkturelle Prognose mit beträchtlichen Risiken für die öffentlichen Finanzen bei einer Zuspitzung der Staatsschuldenkrise und einer weiteren Schwächung der Weltwirtschaft verweisen. Außerdem soll er die von der Bundesregierung beabsichtigten Steuersenkungen nachdrücklich ablehnen und dem Abbau der strukturellen Neuverschuldung stattdessen Vorrang einräumen.

Baden-Württemberg wird diesen Empfehlungen folgen.

Herr Ministerpräsident Kretschmann wird voraussichtlich zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen.

2. Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz und anderer Gesetze (TOP 3)

Das Gesetz, das nicht zustimmungsbedürftig ist, enthält verschiedene Änderungen im Sozialgesetzbuch und Sozialgerichtsgesetz mit dem Ziel, Wirtschaft, Sozialversicherungsträger und Justiz zu entlasten sowie Verfahrensweisen der Praxis gesetzlich abzusichern. So regelt das Gesetz z. B. die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im sog. Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen für die Vergangenheit bleibt beim Bund. In Zukunft allerdings müssen dies die Sozialversicherungsträger übernehmen. Ferner entfällt bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen mit besonderen Mobilitätseinschränkungen in Nahverkehrszügen der DB die Beschränkung auf einen Umkreis von 50 km. Das Gesetz enthält weiter mehrere Änderungsvorschläge zum Verfahrensrecht vor den Sozialgerichten, die zur Beschleunigung der Verfahren und zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit beitragen solle.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus zwei Gründen zu verlangen:

  • Streichung der Vorschrift, wonach die Kosten für die rentenrechtliche Absicherung der im Eingangs- und Berufsbildungsbereich von Werkstätten für Behinderte Beschäftigten von den Sozialversicherungsträgern getragen werden sollen,
  • Streichung der Vorschrift, wonach die Kosten der für die an Opfer des Nationalsozialismus und deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet gezahlten sog. „VVN-Renten“ nicht mehr vom Bund erstattet, sondern endgültig von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden sollen.

Baden-Württemberg wird der Empfehlung des Ausschusses folgen. Es ist allerdings fraglich, ob sich dafür eine Mehrheit im Plenum findet.


3.
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) (TOP 9)

Das Gesetz soll eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dies soll insbesondere für strukturschwache Regionen gelten.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu verlangen. Zugleich empfiehlt er eine Entschließung. Darin soll der Bundesrat einerseits anerkennen, dass massiven Bedenken der Länder gegen die Neuregelung der spezialfachärztlichen Versorgung weitgehend Rechnung getragen worden sei. Andererseits enthält die Entschließung eine Anzahl von Kritikpunkten, so z. B. verfehle das Gesetz das Ziel, die medizinische und pflegerische Versorgung umfassend, nachhaltig und kosteneffizient zu sichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung werde zu einem Experimentierfeld gemacht. Die finanziellen Verbesserungen für Ärzte und Zahnärzte seien bei unverändertem Sparbeitrag der Krankenhäuser fragwürdig. Die Bundesregierung solle die Krankenversicherung auf eine solidarische und zukunftsfeste Basis stellen und zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln etc.

Baden-Württemberg wird den Empfehlungen des Ausschusses folgen.


4.
Entschließung des Bundesrates – Krisenfeste Regelungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (TOP 21)

Baden-Württemberg, dem Hamburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten sind, hat den Antrag vorgelegt, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung auffordern soll

  • die Sonderregelungen zum Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes – wie ursprünglich vorgesehen – bis zum 31. März 2012 gelten zu lassen,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bei entsprechenden Erfordernissen des Arbeitsmarktes per Rechtsverordnung der Bundesregierung wieder in Kraft gesetzt werden kann,
  • die Bundesagentur für Arbeit Rücklagen bilden zu lassen, um bei einer erneuten wirtschaftlichen Krise schnell handeln zu können.

Zur Begründung verweist der Antrag darauf, dass das Kurzarbeitergeld in der zurückliegenden Wirtschafts- und Finanzmarktkrise zum Erhalt von Arbeitsplätzen maßgeblich beigetragen habe. Dies habe nicht zuletzt daran gelegen, dass die Bundesanstalt für Arbeit erhebliche Rücklagen aufgebaut hatte, wodurch die Finanzierung der Sonderregelungen gesichert war.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einer kleineren Änderung zu fassen. Der Finanzausschuss empfiehlt die unveränderte Fassung der Entschließung. Im Wirtschaftsausschuss ist eine Empfehlung nicht zustandegekommen.

Baden-Württemberg wird in erster Linie für die unveränderte Fassung der Entschließung stimmen, könnte hilfsweise aber auch die Fassung der Entschließung mit der Maßgabe unterstützen.

5. Entschließung des Bundesrates zur Fortführung und Realisierung des Bundesprogramms Wiedervernetzung (TOP 24)

Baden-Württemberg hat den Entschließungsantrag eingebracht. Der Bundesrat soll die Bundesregierung bitten, das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ mit höchster Priorität voranzutreiben und baldmöglichst zu beschließen sowie für eine hinreichende Finanzausstattung für die Umsetzung dieses Programms zu sorgen und zwar über den Bundesfernstraßenhaushalt. Die Entschließung verweist darauf, dass im Gegensatz dazu die bisher im Haushalt des BMVBS hierfür vorgesehenen Maßnahmen prioritär für dringliche Straßenbaumaßnahmen eingesetzt werden sollen.

Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen, die Entschließung unverändert zu fassen. Demgegenüber empfiehlt der Finanzausschuss, die Entschließung nicht zu fassen. Baden-Württemberg wird für die Entschließung stimmen.


6.   
Entschließung des Bundesrates – Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes (TOP 60)

Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben diesen Entschließungsantrag vorgelegt. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gesetzlich einzuführen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Er soll nach britischem Vorbild von einer unabhängigen Kommission jährlich überprüft werden; die Kommission soll einen Vorschlag vorlegen. Der Mindestlohn soll durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden und brutto für eine Zeitstunde nicht unter 8,50 € liegen. Andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen sollen nur zulässig sein, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt vorsehen. Mit der Überwachung der Einhaltung des Mindestlohnes sollen die Zollbehörden betraut werden.

Nach Vorstellung im Plenum wird die Vorlage den Ausschüssen zur Vorbereitung der Entscheidung des Bundesrates zugewiesen werden.

Frau Ministerin Altpeter wird voraussichtlich dazu sprechen.


7. 
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, ….. (TOP 29)

Diese Verordnung hat das Ziel, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die EU-Fonds im Zeitraum 2014 bis 2020 zu schaffen. In der Verordnung sollen gemeinsame Regelungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) verankert werden. Die Kommission schlägt für 2014 bis 2020 für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt einen Betrag von 376 Mrd. € vor.

Die beteiligten sechs Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine außerordentlich umfangreiche (155 Ziffern auf rd. 40 Seiten) Stellungnahme. Neben einer positiven Grundhaltung werden zahlreiche kritische Anmerkungen gemacht, so z. B. zur Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, zur Verlagerung bürokratischer Belastungen auf die Mitgliedstaaten, zu unkalkulierbaren Haushaltsrisiken für die Länder etc.

Baden-Württemberg wird den Empfehlungen weitgehend folgen.

Herr Minister Friedrich wird dazu voraussichtlich im Plenum sprechen.


8.
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages – europaweiten Atomausstieg voranbringen (TOP 62)

Nordrhein-Westfalen, dem Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz beigetreten sind, hat den Antrag bereits für die 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich eine Regierungskonferenz einberufen wird, die den Vertrag zur Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft grundlegend überarbeitet. Die Neuausrichtung des Vertrages soll sich auf folgende Elemente beziehen:

  • Abschaffung der Sonderstellung der Kernenergie, insbesondere
  • Streichung der Begünstigung von Investitionen in die Atomkraft; stattdessen Einsatz der freiwerdenden Mittel für erneuerbare Energien,
  • Geltung höchstmöglicher verbindlicher Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und Verschärfung der Kontrolle,
  • europaweit einheitlich hohe Sicherheitstandards für Zwischen- und Endlager,
  • Vorbereitung des europaweiten Ausstiegs aus der Atomkraft. Dazu grundsätzlich Infragestellung des EURATOM-Vertrages oder Setzen eines Enddatums für dessen Gültigkeit.

Nach der Vorstellung in einer früheren Sitzung haben sich die Ausschüsse mit der Vorlage befasst, ihre Beratungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Nunmehr hat Nordrhein-Westfalen die Aufsetzung der Vorlage auf die Tagesordnung und die sofortige Entscheidung in der Sache beantragt. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden dazu einen gemeinsamen Plenarantrag und Baden-Württemberg noch einen ergänzenden Plenarantrag mit dem Anliegen einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE) stellen.

Minister Friedrich wird dazu voraussichtlich sprechen.


9.
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV (TOP 63)

Baden-Württemberg hat beantragt, die Vorlage zum wiederholten Male auf die Tagesordnung des Bundesrates zu setzen. Hintergrund ist, dass das Land die Absicht hat, einen Plenarantrag dazu zu stellen, der die Ergebnisse des jüngsten Europäischen Rates beleuchtet. Baden-Württemberg hat zugleich beantragt, dass der Bundesrat über diesen Plenarantrag ohne vorherige Ausschussberatungen sofort abstimmt.

Herr Minister Friedrich wird dazu voraussichtlich im Plenum eine Rede halten.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

Weitere Meldungen

Staatssekretär Volker Schebesta sitzt mit Kindern und Auszubildenden des Direkteinstiegs Kita an einem Tisch.
  • Frühkindliche Bildung

Schebesta besucht Auszubil­dende des Direkteinstiegs Kita

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenverkehr

B29-Sanierung

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
  • Sport

18 Millionen Euro für 117 kommunale Sportstätten

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Pressekonferenz zu BAO Pandora mit Innenminister Thomas Strobl, Justizministerin Marion Gentges, LKA-Präsident Andreas Stenger
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Ein Länderschild «Deutschland-Schweiz» ist an der deutsch-schweizerischen Grenze zu sehen. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
  • Forschung

Neue Impulse für die Wissenschaftsbeziehungen mit der Schweiz

Logo des Innovationspreises  Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fünfter Ideenwettbewerb Bioökonomie gestartet

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • Schule

Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen starten

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze

  • Podcast zum Bundesrat

SpätzlesPress #2: Organspende – Eine Geste für das Leben

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
  • Elektromobilität

Ausbau und Netzintegration von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • Verkehr

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Gesetzentwurf

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. April 2024

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Eine Auszubildende steht am Schaltpult einer computergesteuerten Fräsenmaschine (Symbolbild, © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Wenig Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024