Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag vor.
Die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 2. November 2012 umfasst 35 Punkte. Der neugewählte Präsident des Bundesrates, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, wird zum Beginn seiner Amtszeit eine Grundsatzrede halten (TOP 1).
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Die acht Gesetzesbeschlüsse, die der Bundestag dem Bundesrat zugeleitet hat, wird der Bundesrat voraussichtlich billigen.
Das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (TOP 5) zum Beispiel regelt unter anderem die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs. Bisher bestand für Eisenbahnverkehre Schutz vor Konkurrenz durch Fernbuslinien. Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 km beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Nach Auffassung Baden-Württembergs ermöglichen die neuen Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen Bus und Schiene bei Wahrung der kommunalen Interessen beim ÖPNV.
Initiativen von Ländern
Ein Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein und weiteren Ländern bezweckt die Abschaffung des seit 1. Januar 2010 geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen (TOP 10). Die Antragsteller halten diese Steuervergünstigung im Volumen von ca. 1 Mrd. Euro jährlich für nicht gerechtfertigt. Die Ausschüsse empfehlen übereinstimmend, den Entwurf beim Bundestag einzubringen. Baden-Württemberg wird für die Einbringung des Entwurfes stimmen.
Von Nordrhein-Westfalen und Hamburg kommt ein Entschließungsantrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Praxisgebühr vorzulegen (TOP 35). Studien belegten, dass das Ziel der Gebühr, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, nicht erreicht worden sei. In Einzelfällen – insbesondere bei Geringverdienern – wirke die Gebühr als Zugangshürde zu notwendiger ärztlicher Versorgung. Baden-Württemberg wird der Entschließung als Mitantragsteller beitreten.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
10 Gesetzentwürfe der Bundesregierung liegen dem Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang zur Stellungnahme vor.
Eine Reduzierung und bessere Steuerung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung ist Ziel eines Entwurfes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (TOP 12). Damit soll das Risiko von Resistenzen begrenzt werden. Die Ausschüsse wünschen zahlreiche fachliche Änderungen der Vorlage. Ziel ist, den Einsatz von Antibiotika möglichst noch weiter zu reduzieren. Gefordert wird auch eine Regelung zur Errichtung einer zentralen Datenbank der Länder. Ferner soll die Bundesregierung prüfen, ob das tierärztliche Dispensierrecht als Ausnahmeregelung zum sogenannten Apothekenmonopol in der heutigen Form noch Bestand haben kann. Baden-Württemberg wird die Empfehlungen der Ausschüsse im Wesentlichen unterstützen.
Im Vorgriff auf die anstehende EU-Gesetzgebung zielt ein Regierungsentwurf auf schärfere Eigenkapital- und Liquiditätsstandards international tätiger Banken (TOP 14). Es handelt sich dabei um die Umsetzung von Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) zur Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors. Der Finanzausschuss betrachtet die Basel III-Regelungen als wesentlichen Baustein für ein stabileres Finanzsystem, sieht aber auch Änderungsbedarf. Nach dem Wirtschaftsausschuss soll zum Beispiel bei der Verbesserung der internen Aufsicht der Kreditinstitute – u. a. durch die Bildung von Ausschüssen – sichergestellt werden, dass kleinen und mittleren Instituten nur das EU-rechtlich zwingend Vorgegebene abverlangt wird. Baden-Württemberg wird die Ausschussempfehlungen weitgehend unterstützen.
Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der Bankenkrise auch zu einem EU-Verordnungsvorschlag Stellung nehmen, mit dem der Europäischen Zentralbank (EZB) Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Kreditinstituten übertragen werden (TOP 23). Die EZB-Bankenaufsicht ist eine der Kernkomponenten der auf europäischer Ebene angestrebten Bankenunion. Die Ausschüsse begrüßen den Vorschlag grundsätzlich als wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Bankenkrise, halten aber noch viele Fragen für klärungsbedürftig. Die Einbeziehung nur national agierender, nicht systemrelevanter Banken wie zum Beispiel Sparkassen und Genossenschaftsbanken sehen die Ausschüsse kritisch. Baden-Württemberg teilt diese Auffassung.
Nachdem in einem Urteil die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet wurde, hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, in einem Gesetz die grundsätzliche Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen zu regeln. Ein solcher Entwurf liegt dem Bundesrat jetzt zur Stellungnahme vor (TOP 18). Er regelt auch, dass in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene und einem Arzt vergleichbar befähigte Personen die Beschneidung vornehmen dürfen. Baden-Württemberg unterstützt den Gesetzentwurf.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund