Förderung

Mehr Geld für Sprachförderung von Kindern

Erzieherin und Kind beim Puzzeln

Das neue Kindergartenjahr hat mit positiven Entwicklungen für die Einrichtungen begonnen. Das Kultusministerium erreichen erfreuliche Rückmeldungen aus den Kindertageseinrichtungen, von den Trägern und den Erzieherinnen und Erziehern auf die verbesserten Bedingungen bei der Sprachförderung.

Die Landesregierung hatte Ende Juli beschlossen, das Sprachförderprogramm SPATZ („Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“) ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 zu verbessern und das Fördervolumen um weitere vier Millionen Euro auf rund 21 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus erhält das Kultusministerium zusätzliche Haushaltsmittel zur frühkindlichen Förderung von Kindern aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien.

„Die Kindergärten begrüßen die Verbesserungen beim Sprachförderprogramm SPATZ. Die deutlich kleineren Gruppen erhöhen die Qualität der Spracherziehung und erleichtern die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher“, sagt Staatssekretärin Marion v. Wartenberg. Bei Besuchen in Einrichtungen werde die Staatssekretärin auf die Verbesserungen und die jetzt einfachere und unbürokratischere Antragstellung angesprochen. „Die Einrichtungen signalisieren uns, dass sie durch die Änderungen bei ihrer Arbeit gestärkt werden. Bereits jetzt können wir positive Veränderungen feststellen“, betont die Staatssekretärin.

Verbesserungen kommen vor Ort an

Neben der Gruppengröße begrüßen die Erzieherinnen auch, dass sie ab sofort im dritten Kindergartenjahr im Rahmen der Einschulungsuntersuchung stärker einbezogen werden und sie die Entscheidung über einen zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf treffen. „Damit stärken wir die Kompetenzen der Erzieherinnen und Erzieher sowie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Einrichtung“, so die Staatssekretärin. „Die Reaktionen zeigen uns, dass wir mit der qualitativen Weiterentwicklung von SPATZ richtig liegen. Ich wünsche allen Einrichtungen im Land einen guten und erfolgreichen Start ins neue Kindergartenjahr“, betont v. Wartenberg.

Zusätzliche 1,2 Millionen Euro für Förderung von Flüchtlingskindern

Das Kultusministerium erhält zusätzliche Haushaltsmittel zur frühkindlichen Förderung – insbesondere für intensive Sprachförderung – von Kindern aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien. „Viele Flüchtlingsfamilien haben Kinder im Vorschulalter. Es ist unsere Pflicht, die Familien und die Kitas bei der Förderung und Betreuung zu unterstützen. Nur so kann den Kindern ein guter Start in Baden-Württemberg gelingen“, sagt die Staatssekretärin. Für die Betreuung und Förderung der rund 1.600 Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien stehen in den Jahren 2015 und 2016 je 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Kongress „Die Hundert Sprachen der Kinder“

Das Thema Sprachförderung steht auch auf dem internationalen Kongress „Die Hundert Sprachen der Kinder“ im Mittelpunkt, den das Kultusministerium gemeinsam mit der Landeshauptstadt Stuttgart am 9. und 10. Oktober 2014 in der Liederhalle veranstaltet. Der Kongress richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Interessierte. Ziel der Veranstaltung ist es, internationale Forschungserkenntnisse aus den Hochschulen, Forschungsprojekten und der Kita-Praxis öffentlich zu machen und neue Impulse für die Qualitätsentwicklung und Sprachförderung in den Kitas zu setzen. An über 20 verschiedenen Infoständen können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über gelungene Beispiele informieren.

Die hundert Sprachen der Kinder: Infos und Anmeldung

Verbesserungen bei SPATZ im Einzelnen

  • Künftig bilden drei bis sieben sprachförderbedürftige Kinder eine zuschussfähige Gruppe (bislang gab es für die beiden Förderwege zwei verschiedene Gruppengrößen: vier bis sieben Kinder beziehungsweise acht bis zwölf Kinder).
  • Finanzielle Förderung vereinheitlicht auf 2.200 Euro pro Gruppe (statt 2.000 Euro für die bisherige Gruppengröße vier bis sieben und 2.400 Euro für die Gruppengröße acht bis zwölf Kinder).
  • Beide Weiterentwicklungspunkte (einheitliche Gruppengröße, einheitliches Fördervolumen) senken gleichzeitig bürokratische Hürden, die der Antragssteller bisher durch unterschiedliche Gruppengrößen, Ermittlung von Teilungen von Gruppen und unterschiedlichen Zuschussbeträgen bei der Antragsstellung bewältigen musste.
  • Auszahlungszeitpunkt wird vom 1. Februar auf den 1. Januar vorgezogen, um insbesondere kleinen Trägern den Einstieg in SPATZ zu erleichtern.
  • Verbesserung für Einrichtungen mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent: Dort wird die Gruppengröße von bislang zehn auf künftig fünf Kinder halbiert.
  • Neu: ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 können auch Familien-, Mütter- und Kinderzentren eine Förderung beantragen.

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