Schule

Land stärkt Beratungsgrundlage bei Grundschulempfehlung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Grundschueler liest mit seinen Mitschuelern im Unterricht (Bild: © dpa).

Das Kultusministerium stärkt die Beratungsgrundlage für Eltern bei der Grundschulempfehlung. Kompass 4, ein neues Instrument zur Feststellung des Leistungsstandes in der Klassenstufe 4, soll eine fundierte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg unterstützen.

Mit Kompass 4 stellt das Kultusministerium den Grundschulen erstmals im kommenden Schuljahr 2023/2024 ein neues Instrument zur Feststellung des Leistungsstandes in der Fläche zur Verfügung. Der Einführung war ein erfolgreicher Praxisdurchlauf im letzten Schuljahr vorausgegangen. Es handelt sich dabei um ein einfach in den Unterricht zu integrierendes Instrument, das geeignet ist, den Leistungsstand in Deutsch (Lesen/Rechtschreibung) und Mathematik in der Klassenstufe 4 festzustellen. Grundlage ist der Bildungsplan Grundschule.

Kultusministerin Theresa Schopper sagte: „Wir sind der Überzeugung, dass Eltern das Beste für ihre Kinder wollen und bemüht sind, die richtige Entscheidung über die passende Wahl der weiterführenden Schule zu treffen. Um dies zu unterstützen bietet die Rückmeldung durch Kompass 4 den Eltern eine ergänzende Grundlage, um eine fundierte Entscheidung über die Wahl des weiteren schulischen Bildungswegs zu treffen.“

Kompass 4 soll Grundschulempfehlung unterstützen

Die Kultusministerin ist sich sicher, dass die Lehrerinnen und Lehrer das Angebot als gute Ergänzung ihrer schulischen Arbeit wahrnehmen werden. „Es ist unser gemeinsames Ziel, Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern eine gute Orientierung bei der Wahl der weiterführenden Schulart zu geben. Kompass 4 werde die Grundschulempfehlung durch das landeseinheitliche Vorgehen unterstützen, indem es nachvollziehbare und landesweit einheitliche Rückmeldungen zum Leistungsstand ermögliche.

Die zentralen Arbeiten stellen eine qualitativ hochwertige, fachlich abgesicherte Aufgabensammlung dar. Der Mehrwert besteht vor allem in der differenzierten Auswertung von Leistungsständen der Schülerinnen und Schülern. Die Teilnahme ist für die Schulen zunächst freiwillig und erstreckt sich auf einen Einsatzzeitraum von zwei Wochen (voraussichtlich 27. November bis 8. Dezember 2023). Das  Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) wird den Schulen die Aufgaben sowie zusätzliches Begleitmaterial zur Durchführung und zur Auswertung digital zur Verfügung stellen.

Weitere Meldungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Grafik mit Überschrift „Die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch lädt ein zur Kundgebung“, darunter Schild einer Demonstration mit der Aufschrift „Inklusion ist kein Sparmodell!“ und den Informationen „5. Mai 2026, 14 Uhr, Stuttgart Zentrum“.
Menschen mit Behinderungen

Kundgebung zum Recht auf Inklusion am 5. Mai 2026

Euro-Banknoten
Krankenversicherung

Versicherungsfremde Leistungen endlich aus Bundeshaushalt finanzieren

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung