Verbraucherschutz

Lebensmittel im Land nahezu frei von Gentechnik

Ein Mann hält  einen Maiskolben vor einem Maisfeld bei Bargau (Ostalbkreis) (Bild: © dpa).

Die Ergebnisse der regelmäßigen Stichprobenuntersuchung der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass hier erhältliche Lebensmittel nur selten mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt sind. Das belegen neueste amtliche Untersuchungen.

„Trotz des weltweit steigenden Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen sind Lebensmittel in Baden-Württemberg nahezu frei von Verunreinigungen mit Gentechnik. Wo unsere Speziallabors etwas nachweisen können, liegen die Gehalte überwiegend im rechtlich zulässigen Spurenbereich. Um dieses hohe Verbraucherschutzniveau halten zu können, setzt sich Baden-Württemberg vehement dafür ein, Acker und Teller frei von Gentechnik zu halten – sowohl in Brüssel und Berlin als auch durch umfangreiche eigene Maßnahmen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde im Vorfeld der Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Bad Homburg. Damit das so bleibt, sind auch weitere Anstrengungen der Lebensmittelwirtschaft notwendig. „Die amtliche Lebensmittelüberwachung wird ihre Untersuchungen in den kommenden Jahren fortsetzen – und wo nötig auch das Untersuchungsspektrum erweitern“, kündigte Bonde an.

Im Jahr 2014 hat das Gentechnik-Speziallabor der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg insgesamt 626 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen untersucht. In 72 Proben (11,5 Prozent) waren zugelassene Gentechnik-Anteile nachweisbar – meist im Spurenbereich. Der Anteil positiver Proben hat damit gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. In 34 Prozent der untersuchten Sojaprodukte (51 von 150 Proben) konnten die Kontrollbehörden Anteile von genverändertem Soja nachweisen. Dabei handelte es sich durchweg um für diese Verwendungen zugelassene Soja-Varianten, ebenfalls meist im Spurenbereich.

Kennzeichnungspflichtige Anteile von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen über 0,9 Prozent ohne die vorgeschriebene Deklaration wurden bei zwei Sojalecithin-Proben festgestellt. In fünf von 31 untersuchten Senf-Proben konnten die Experten genveränderten Raps als so genannte botanische Verunreinigung nachweisen.

Seit 2014 neu im Überwachungsprogramm ist die Untersuchung auf gentechnisch veränderten Lachs, da sich in Nordamerika erste Zulassungen abzeichnen. In keiner der elf untersuchten Proben konnten die Experten Gentechnik nachweisen.

Maßnahmen des Landes für Gentechnikfreiheit auf Acker und Teller

Das Land Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren für Gentechnikfreiheit auf Acker und Teller eingesetzt und vielfältige Maßnahmen ergriffen:

  • Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen, das sich für gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzt.
  • Landeseigene Flächen werden nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
  • In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
  • Im Rahmen eines umfangreichen Saatgut-Monitorings bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
  • Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
  • Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
  • Der Gentechnik-Erlass vom Mai 2014 soll bestimmte naturschutzfachlich be-sonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen schützen.
  • Im Rahmen der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

Gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener gentechnisch veränderter Organismen in einer Zutat über 0,9 Prozent, muss eine Kennzeichnung erfolgen. In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Organismen statt.

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg

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