Justiz

Landesweit erste klinisch-forensische Gewaltambulanz eröffnet

Justizminister Rainer Stickelberger hat die Einrichtung der landesweit ersten klinisch-forensischen Gewaltambulanz am Universitätsklinikum Heidelberg begrüßt. „Die Gründung der Gewaltambulanz bedeutet einen großen Schritt auf die Opfer von Straftaten zu“, sagte der Minister während der Eröffnungsfeier in Heidelberg. „Ich bin mir sicher, dass die Arbeit in der Ambulanz der gemeinsamen Wahrheitssuche von Rechtsmedizin und Justiz nützen wird.“

Die neue Einrichtung, die am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums angesiedelt ist, steht allen Personen offen, die Opfer von Gewalt oder bei einem Unfall verletzt wurden. Ziel ist es, eine rechtzeitige und fachgerechte Beweissicherung zu ermöglichen. Eine Strafanzeige ist dafür nicht notwendig. Liegt sie nicht vor, werden die gesicherten Beweise zunächst nur festgehalten. Eine Weitergabe an Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt erst, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. „Die Erfahrung zeigt, dass Opfer von Sexualstraftaten oder häuslicher Gewalt sich oftmals erst nach Wochen oder Monaten für eine Strafanzeige entscheiden“, erklärte Stickelberger: „Dank des Vorgehens der neuen Gewaltambulanz können Beweise gerettet werden, die andernfalls wohl verloren wären.“

Diese Beweise seien deshalb so wichtig, weil gerade in Fällen aus dem Bereich der häuslichen Gewalt oder bei Sexualdelikten meist Aussage gegen Aussage stehe. „Rechtsmedizinische Gutachten sind nicht selten die einzige Möglichkeit, die unterschiedlichen Versionen eines Sachverhalts zu objektivieren“, stellte der Justizminister fest.

Er wies darauf hin, dass der Opferschutz ein besonderes Anliegen der Landesregierung sei. Seit Mai dieses Jahres erarbeite die Zweite Opfer- und Zeugenschutzkommission Vorschläge zur Verbesserung des Zeugen- und Opferschutzes im Strafverfahren. Der Kommission gehören Vertreter des Justiz-, des Innen- und des Sozialministeriums, von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Anwaltschaft, der freien Straffälligenhilfe, des Trägers der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie von Opferschutzorganisationen an.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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