Unwetterschäden

Landesregierung ordnet steuerliche Hilfsmaßnahmen an

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die Finanzämter angewiesen, steuerliche Hilfsmaßnahmen zugunsten der von Überflutungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Landwirte auszuschöpfen.

Die Betroffenen können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und erhalten dort weitere Informationen über alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen. „Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen,“ erklärte Schmid heute (6.6.2013) in Stuttgart.

Im Einzelnen umfasst die Hilfe Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter in begründeten Fällen Vollstreckungsaufschub, ohne dass Säumniszuschläge anfallen. Zudem können die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt.

„Die heftigen Regenfälle haben in weiten Teilen Baden-Württembergs zu schweren Schäden geführt, die nicht nur für Betriebe existenzbedrohend sein können. Daher müssen wir im steuerlichen Verfahren so weit wie möglich Rücksicht auf die Betroffenen nehmen“, sagte Schmid.

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