Kunst

Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ ausgeschrieben

Staatssekretär Jürgen Walter

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt bereits zum neunten Mal das Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus. Bis zum 12. Juni können sich Kulturschaffende im Land im Rahmen der 2. Fördertranche 2016 mit innovativen Projekten bewerben.

„Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, schlagen Brücken und schaffen Ausdrucksmöglichkeiten über Sprachgrenzen hinweg. Der Innovationsfonds Kunst ist zum unverzichtbaren Impulsgeber geworden, um den aktuellen Herausforderungen und zentralen gesellschaftlichen Themenstellungen zu begegnen“, sagte Kunststaatssekretär Jürgen Walter.

Die aktuelle Ausschreibung umfasst die beiden Linien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Partizipation und Integration von Flüchtlingen“. Damit können Kunst- und Kulturprojekte unterstützt werden, die beispielsweise den Dialog zwischen verschiedenen Kulturen betonen, Kooperationen und Vernetzungen fördern, Willkommens- und Anerkennungskultur vermitteln und partizipativ arbeiten.

„Im Zentrum der Förderung stehen künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die der besonderen Lebenssituation von Flüchtlingen Rechnung tragen. Diese sollen für die Menschen einen Rahmen schaffen, in dem sie ihre eigenen Erfahrungen und biografischen Hintergründe mitteilen und sich mit anderen austauschen können“, so Staatssekretär Walter weiter.

Darüber hinaus werden in der Programmlinie „Interkultur“ Projekte gefördert, die die die Teilhabe am kulturellen Leben und am interkulturellen Austausch verbessern sowie die interkulturelle Öffnung der Kultureinrichtungen voranbringen.

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Kultureinrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften). Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Auch muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei der Programmlinie „Interkultur“ bei 50.000 Euro und bei der Programmlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ bei 15.000 Euro.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden Mitte Juli 2016 bekannt gegeben.

Im Herbst des Jahres ist eine weitere Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst für die Projektlinien „Innovative Kunst- und Kulturprojekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“ 2017, vorgesehen. Diese Ausschreibung startet voraussichtlich im Oktober 2016.

Das Antragsverfahren wurde vereinfacht und erfolgt seit 2015 elektronisch. Die Vorlagen für die Online-Anträge sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst abrufbar.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Innovationsfonds Kunst

Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Richtlinien leicht modifiziert wurden.

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