Denkmalförderung

Rund 5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale

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Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.
Symbolbild

Im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 hat das Land rund 5,1 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 51 Kulturdenkmalen freigegeben. Damit werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben unterstützt.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 51 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen rund 5,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben. „Kulturdenkmale sind viel mehr als nur alte Gebäude – sie sind Teil unserer Geschichte und unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 entfallen rund 26 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 19 auf solche von Kirchen und sechs auf Vorhaben von Kommunen.

Gefördert werden soll beispielsweise die Außensanierung der Katholischen Kirche St. Michael in Östringen-Odenheim mit 79.430 Euro, die Innen- und Außenrestaurierung der Katholischen Pfarrkirche Heilig-Kreuz-Münster in Schwäbisch Gmünd mit 113.910 Euro und die Sanierung des Dachstuhls des Kloster Obermarchtals mit 114.040 Euro.

Auch kommunale Maßnahmen befinden sich in der ersten Tranche. So sind zum Beispiel 500.000 Euro für die Sanierung des Holzgittertragwerks und der Stahlbauteile der Multihalle in Mannheim sowie 36.410 Euro für die Restaurierung der Feldkapellen in Ravensburg-Weißenau vorgesehen.

Kulturelles Erbe sichern – auch im privaten Bereich

Zuwendungen erhalten ebenfalls private1 Vorhaben, wie beispielsweise für Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten an einem ehemaligen Pfarrhaus in Neuhausen-Worndorf, für die Gesamtinstandsetzung eines Wohnhauses mit Scheune in Wiernsheim, für Steinmetz-, Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Restaurierungsarbeiten und Architektenleistungen für ein Wohngebäude in Pforzheim, für den Umbau und die Sanierung eines ehemaligen Lokschuppens zu drei Büroeinheiten in Bad Mergentheim sowie für die Sanierung der äußeren Fassadenhülle und des Dachs des Vereinsheims des Ravensburger Schwarze Veri Zunft e.V. in Ravensburg. Außerdem erhält der Verein Eisenbahn-Belvedere-Pergola-Schwäbisch-Gmünd e.V. 500.000 Euro für Voruntersuchung, Restaurierung, Instandsetzung und Bestandspflege der denkmalgeschützten Eisenbahn Belvedere Pergola in Schwäbisch Gmünd.

Ministerin Razavi sagte: „Das große Engagement der zahlreichen Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Kirchen und Kommunen für die Kulturdenkmale in unserem Land sichert unser kulturelles Erbe auch für kommende Generationen.“

1 Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

Das sind die geförderten Maßnahmen

Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro

Denkmalförderung

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Denkmalschutz

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