Tierschutz

Land fördert Tierheime mit insgesamt 256.000 Euro

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)

Das Land unterstützt im Rahmen der Tierheimförderung Vorhaben von Tierschutzvereinen in Pforzheim und Mannheim mit insgesamt 256.000 Euro. Mit der Tierheimförderung hilft das Land den Kommunen und Tierschutzvereinen in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Arbeit.

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dafür bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen beziehungsweise den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 27. Februar 2023 in Stuttgart.

Gefördert werden zwei Projekte der Stadt Pforzheim, die für den Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hat. Für 123.000 Euro werden die bestehenden Hundeboxen erneuert und erweitert. Für den energetischen Ausbau stehen 61.000 Euro bereit, die für eine umweltfreundliche Wärmegewinnung im Tierheim über vorhandene Erdbohrungen genutzt werden.

Die Stadt Mannheim erhält für den Tierschutzverein Mannheim und Umgebung e. V. 72.000 Euro für die Renovierung, Erneuerung und Erweiterung des bisherigen Hundehauses. „Die Arbeit der Tierschutzeinrichtungen in Baden-Württemberg ist unverzichtbar. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Städte und damit die Tierschutzvereine bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister weiter.

Tierheimförderung

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

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