Das Land fördert Kommunale Pflegekonferenzen mit 2,5 Millionen Euro. Diese können einen entscheidenden Beitrag zu einer passgenauen, nachhaltigen Pflegeinfrastruktur leisten. Bewerbungsunterlagen können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert Kommunale Pflegekonferenzen und ruft Stadt- und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse auf, sich zu bewerben. 2,5 Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung.
„Pflegekonferenzen können einen entscheidenden Beitrag zu einer passgenauen, nachhaltigen Pflegeinfrastruktur leisten. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der leistungsfähige, quartiersnahe und aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen eine entscheidende Rolle spielen“, sagte Sozialminister Manne Lucha am 22. Mai 2023 in Stuttgart bei der Vorstellung des Förderaufrufs.
Bei den Pflegekonferenzen stehen Themen wie die Gestaltung der Pflege- und Unterstützungsstrukturen vor Ort, die Schaffung altersgerechter Quartiere, die Fachkräftegewinnung und -sicherung, die Weiterentwicklung von Kurzzeitpflege und Beratungsstrukturen sowie die digitale Transformation in der Langzeitpflege im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pflegekonferenzen arbeiten eng mit den Kommunalen Gesundheitskonferenzen, vorhandenen Quartiersstrukturen und den Koordinierungsstellen für Pflegeberufe zusammen.
Pflegeversorgung am Bedarf vor Ort orientieren
„Neben der Pflegeversicherung tragen insbesondere die Kommunen bei der Entwicklung der Pflegeinfrastruktur eine besondere Verantwortung. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels können die Kommunen mit dem Instrument der Kommunalen Pflegekonferenzen eine an den Bedarfen vor Ort orientierte Pflegeversorgung entwickeln“, hob der Minister hervor.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Kommunale Pflegekonferenzen einen wichtigen Beitrag zur sozialräumlichen Koordinierung und Gestaltung der Pflege- und Unterstützungsstrukturen leisten können. Um pflegebedürftigen Menschen unabhängig von ihrem Bedarf ein längeres Verbleiben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden sozialräumlichen Koordinierung und Gestaltung durch die Kommunen.
Bewerbungen bis 30. Juni 2023
Der Förderaufruf zu „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen weiterentwickeln“ ist ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar. Bewerbungsunterlagen können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.