Wirtschaft

Land fördert Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen

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Das Wirtschaftsministerium fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. Externe Beratungsangebote bieten wichtige Impulse zur Analyse und Optimierung eigener Geschäftsmodelle und -prozesse.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. „Externe Beratungsangebote bieten gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Impulse zur Analyse und Optimierung eigener Geschäftsmodelle und -prozesse. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer zielgerichteten Mittelstandspolitik, die unmittelbar bei den Betrieben ankommt“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Durch die Beratungsförderung würden die kleinen und mittleren Unternehmen im Land dabei unterstützt, sich den wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zukunftsherausforderungen zu stellen, so Hoffmeister-Kraut weiter: „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und hilft, sich für die Herausforderung der Zukunft gut aufzustellen.“

Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen und technischen Herausforderungen

Mit der Förderung des Wirtschaftsministeriums können im Jahr 2018 rund 16.300 Beratungstage für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel im Land geleistet werden. „Damit unsere Betriebe den betriebswirtschaftlichen und technischen Herausforderungen gewachsen sind, brauchen sie von Zeit zu Zeit Beratung durch Experten. Passgenaue Beratung stellt eine wichtige Ergänzung der eigenen Anstrengungen dar“, betonte die Wirtschaftsministerin.

Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, der Energieeinsparung oder der Erschließung von Auslandsmärkten gefördert.

Wirtschaftsministerium: Beratungsförderung 2018 (PDF) 

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