Forschungsförderung

Land begrüßt Forschungszulagengesetz

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Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Stuttgart, arbeitet an einer Tropfenkammer.

Die Landesregierung begrüßt das neue Forschungszulagengesetz, das mit der steuerlichen Forschungsförderung beim Auftraggeber ansetzt. Damit wird der Innovationsstandort Baden-Württemberg gestärkt.

Der Bundesrat hat final dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt. Damit wird ein starker steuerlicher Anreiz geschaffen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Seit Jahren fordert die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz von der Bundesregierung.

Forschungszulage stärkt Baden-Württemberg als Innovationsstandort

„Die Forschungszulage wird Baden-Württemberg als Innovationsstandort stärken“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Stärke Baden-Württembergs seien die vielen Hochschulen in der Fläche. „Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten landesweit eng mit kleinen und mittelständische Unternehmen zusammen – gemeinsam bringen sie die Innovationsfähigkeit des Landes maßgeblich voran.“

Das beschlossene Gesetz beinhaltet eine Änderung bei der Auftragsforschung. Diese geht auf eine erfolgreiche Bundesratsinitiative der Wissenschaftsministerien von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen im ersten Durchgang zurück. Die Ministerin begrüßte, dass die Bundesregierung von ihrer ursprünglich ablehnenden Haltung noch abgerückt ist und Änderungen vorgenommen hat.

Erfolgreiche Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen

Die drei Ministerien hatten gefordert, mit der steuerlichen Forschungsförderung beim Auftraggeber, statt – wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen – beim Auftragnehmer anzusetzen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen forschen intensiv zusammen mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Genau hier wäre die Förderung ins Leere gelaufen. Insbesondere öffentliche Einrichtungen von Forschung und Entwicklung wären benachteiligt gewesen.

Die daraufhin von der Bundesregierung eingebrachten Änderungen sehen nun vor, dass die auftraggebenden Unternehmen 60 Prozent der Mittel für die Auftragsforschung an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen selbst geltend machen können.

Wichtiger Innovationsimpuls für den Mittelstand

Auch die baden-württembergische Wirtschaftsministerin zeigte sich zufrieden, dass die Forschungszulage nun auch bei Auftragsforschung dem Auftraggeber gewährt werden soll. Dafür habe sich Baden-Württemberg im Bundesratsverfahren stark gemacht: „Unsere kleinen und mittleren Unternehmen können nun auch ohne eigene Forschungsabteilung profitieren. Das ist eine große Verbesserung und ein wichtiger Innovationsimpuls für unseren Mittelstand. Durch die finanzielle Unterstützung können sich kleine und mittlere Unternehmen wieder mehr am Innovationsgeschehen beteiligen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Positiv hob sie außerdem den unbürokratischen Umgang mit Nachweisen ausgewiesener Personalaufwendungen im Falle der Auftragsvergabe hervor, auf den verzichtet werden kann. Gleichwohl habe sie sich „einen höheren pauschalen Förderanteil als die angesetzten 60 Prozent“ erhofft. Denn bei der Auftragsforschung dürfte der Personalkostenanteil durchschnittlich höher ausfallen, so die Ministerin.

„Unsere Wirtschaft steht aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und der Energiewende in den kommenden Jahren vor einem erheblichen Investitionsbedarf – und das bei großen konjunkturellen und außenwirtschaftlichen Unsicherheiten“, so Hoffmeister-Kraut. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken sieht die Ministerin weiteren Handlungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung.

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