Die Justizstaatssekretäre und Staatssekretärinnen der Länder haben sich heute (16. August 2011) in Berlin eingehend mit den bisherigen Vorschlägen des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung befasst. Diese bisherigen Vorschläge stellen eine geeignete Diskussionsgrundlage dar, auch wenn sie nach Auffassung der Länder noch deutlicher Änderungen bedürften. „Es ist dringend erforderlich, dass das Bundesministerium bis zur Justizministerkonferenz im September ein mit den Ländern abgestimmtes Gesamtkonzept vorlegt“, sagte Bettina Limperg, Ministerialdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg: „Wichtig ist, dass unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Sicherheitslücken entstehen.“
Nach Ansicht der Justizstaatssekretäre und Staatssekretärinnen der Länder sind zum Beispiel Sicherungen gegen unvorhergesehene Entlassungen im gerichtlichen Verfahren notwendig. Es sei auch erforderlich, klare Regelungen zum Umgang mit dauerhaft therapieunwilligen Untergebrachten zu treffen.
Insbesondere fehlen noch wesentliche Vorschläge des Bundesministeriums
- zu den künftigen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
- zu den Anlasstaten der Sicherungsverwahrung und
- zu der künftigen Rolle des Therapieunterbringungsgesetzes.
Die Länder erwarten vom Bundesministerium der Justiz, dass hierzu umgehend konkrete diskussionsfähige Formulierungen vorgelegt werden. Ansonsten erscheint eine Verständigung auf der Justizministerkonferenz am 22. September 2011 in Berlin kaum mehr möglich. Damit wäre eine rechtzeitige vollständige gesetzliche Neuregelung auf Bundes- und Landesebene gefährdet.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg