Zur Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters hat der Bundesrat in seiner Sitzung den Vermittlungsausschuss angerufen und Nachbesserungen gefordert.
Aus Sicht des baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann sind folgende Gründe wesentlich: Gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesrats wurde im Bundestag die Wiedereinführung des Punkterabatts bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar beschlossen. Dies obwohl in der Begründung des Gesetzes die Problematik des Freikaufens von Punkten durch freiwillige Seminarteilnahme ausgeführt wurde. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter haben diese Möglichkeit nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen, also Luft für neue Verstöße zu gewinnen. Diese Fehlanreize müssen beseitigt werden.
Bund muss auf Kritik der Länder eingehen
Auch seien weitere Kritikpunkte der Länder, die bereits in den langjährigen Reformberatungen mehrfach vorgetragen wurden nicht berücksichtigt. So sollen schwerwiegende Delikte wie Unfallflucht, Kennzeichenmissbrauch, das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs aus dem Punktekatalog gestrichen werden. „Damit werden fatale Anreize zum Regelverstoß gesetzt, die der Verkehrssicherheit offenbar zuwider laufen”, so Hermann. „Wenn der Bund zu Kompromissen bereit ist, können wir uns in einem Vermittlungsverfahren rasch, d.h. noch in dieser Legislaturperiode auf eine verbesserte Reform einigen.”