Schule

Kultusministerium genehmigt 95 Ganztagsschulen zum Schuljahr 2013/2014

Schülerinnen tauschen Pausenbrot

"Mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen kommen wir unserem Ziel, ein flächen-deckendes Angebot zu schaffen, ein Stück näher. Der Ausbau ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit", sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Die Zahl der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird weiter erhöht. Zum Schuljahr 2013/2014 sind 95 weitere Ganztagsschulen genehmigt, davon 85 Neuanträge und 10 Erweiterungsanträge. Besonders der Anteil von Grundschulen mit Ganztagsbetrieb wird weiter ausgebaut: rund die Hälfte der genehmigten Anträge entfallen auf diese Schulform. "Mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen kommen wir unserem Ziel, ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, ein Stück näher. Der Ausbau ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit", sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Das Landeskonzept unterscheidet bisher zwischen Ganztagsschulen in offener Angebotsform und Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Diese Definitionen seien allerdings nicht mehr zeitgemäß, erklärte der Minister und kündigte an, dass das Kultusministerium diese Unterscheidung künftig aufgeben wolle. "Heute werden die pädagogisch wertvollen Ganztagsangebote von Schulen und Eltern insgesamt sehr geschätzt. Wir werden deshalb die Regelungen an die Realität anpassen und damit zum Schuljahr 2014/2015 mit den Grundschulen beginnen", betonte der Minister.

Unter 75 genehmigten Ganztagsschulanträgen in offener Angebotsform sind:

  • 40 Grundschulen, davon 36 Neuanträge und 4 Erweiterungsanträge,
  • 12 Haupt-/Werkrealschulen, alle Neuanträge
  • 9 Realschulen, alle Neuanträge,
  • 14 Gymnasien, davon 11 Neuanträge und 3 Erweiterungsanträge.

Unter 20 genehmigten Ganztagsschulanträgen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sind:

  • 12 Grundschulen, davon 10 Neuanträge und 2 Erweiterungsanträge,
  • 7 Haupt-/Werkrealschulen, davon 6 Neuanträge und 1 Erweiterungsantrag,
  • 1 Förderschule, Neuantrag.

Gemeinschaftsschulen sind laut Schulgesetz im Sekundarbereich I immer
verpflichtende Ganztagsschulen und werden daher hier nicht berücksichtigt.

Zwei Formen der Ganztagsschule

Das bisherige Landeskonzept sieht zwei Formen der Ganztagsschule vor:

  • Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung: 4 Tage à 8 Zeitstunden (z. B. 8 bis 16 Uhr)
  • Ganztagsschulen in offener Angebotsform: 4 Tage à 7 Zeitstunden (z. B. 8 bis 15 Uhr).

Im Schuljahr 2012/2013 werden 319 von 2.526 Grundschulen des Landes als Ganztagsschulen nach Landeskonzept geführt. Zusätzlich führen 17 Grundschulen im Primarbereich der Gemeinschaftsschulen ein Ganztagsangebot. Von 906 Werkrealschulen und Hauptschulen bieten 387 Standorte ein Ganztagsangebot nach Landeskonzept. Unter den 503 Realschulen sind es 105 und unter 455 Gymnasien 130. Bei den Sonderschulen haben 140 von 582 ein Ganztagsangebot nach Landeskonzept.

Das Land unterstützt die Ganztagsschulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden.

Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung erhalten folgende Stundenzuweisung:

  • Grundschulen: 8 Lehrerwochenstunden (LWS) je Ganztagsklasse,
  • Haupt- und Werkrealschulen: 5 LWS je Ganztagsklasse,
  • Förderschulen: bis zu 0,75 Deputate je Schule im Endausbau.

Ganztagsschulen in offener Angebotsform erhalten folgende Stundenzuweisung:

  • Grundschulen: 6 LWS je Ganztagsklasse,
  • Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen: 2 LWS je Ganztagsklasse,
  • Gymnasien (Sekundarstufe I) sowie Förderschulen: 1 LWS je Ganztagsklasse.

Alle Ganztagsschulen nach Landeskonzept erhalten zusätzlich je eine Anrechnungsstunde für Schulleitungsaufgaben.

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