Anlässlich eines Treffens sozialdemokratischer Justizministerinnen und Justizminister in Berlin haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das heute vom Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz kritisiert: Ziel müsse es sein, das soziale Mietrecht zu erhalten und zu verbessern. Es müsse sichergestellt werden, dass Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter durch energetische Modernisierungsmaßnahmen vermieden werden. „Energetische Modernisierungen sind wichtig, der Mieterschutz ist das aber auch. Wir müssen beides in Einklang bringen“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger.
Nach Ansicht der sozialdemokratischen Justizministerinnen und Justizminister muss das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beibehalten werden. Zwar sei es berechtigt, Mieterinnen und Mieter an den Kosten einer Modernisierungsmaßnahme zu beteiligen - denn auch sie profitieren davon. Dennoch sei eine Reduzierung der Umlagequote von derzeit elf auf neun Prozent der Gesamtkosten angemessen.
Die Ministerinnen und Minister wollen außerdem der fortschreitenden Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter aus bestimmten Stadtteilen Einhalt gebieten. Hierzu soll die Miete binnen vier Jahren um maximal 15 Prozent, statt bisher 20 Prozent in drei Jahren, steigen dürfen.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg