Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von diesem Sommer ist es nicht mehr möglich, rechtlich betreute Menschen auch dann mit dringend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu versorgen, wenn sie selbst aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder einer seelischen Behinderung die Notwendigkeit dieser Behandlung nicht erkennen können. Während ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin werden die Justizministerinnen und Justizminister der Länder darüber beraten, wie in solchen Fällen geholfen werden kann. „Wir brauchen eine rasche Lösung“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger im Vorfeld der Konferenz, „denn jeder Tag ohne eine solche Regelung ist für die Betroffenen ein Tag ohne notwendige medizinische Behandlung.“
Der Minister begrüßte zwar, dass die Bundesregierung inzwischen eine Formulierungshilfe für eine rechtliche Regelung vorgelegt habe: „Meines Erachtens decken diese Vorschläge aber die Problematik nicht vollständig ab.“ Denn demnach seien lebenswichtige ärztliche Behandlungen lediglich im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung möglich. „Für einen beträchtlichen Teil der betrof-fenen Menschen wäre aber gerade eine ambulante Behandlung hilfreich, weil eine geschlossene Unterbringung nicht selten eine zusätzliche Belastung darstellt“, sagte Stickelberger. Als Beispiel nannte er demente Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben und die Einnahme von dringend nötigen Herzmedikamenten verweigern.
Der Minister setzt sich deshalb in Berlin dafür ein, dass zügig eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die auch die Hilfe außerhalb einer geschlossenen Unterbringung ermöglicht. „Wir brauchen eine verfassungsgemäße, klare und eindeutige gesetzliche Regelung, um den Betroffenen in unterschiedlichen Lebenslagen wirk-lich helfen zu können“, sagte er.
Darüber hinaus wird sich die Justizministerkonferenz mit dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechung befassen. Stickelberger ist der Ansicht, dass eine Neuregelung geboten ist. „Die aktuelle Situation ist völlig unbefriedigend“, erklärte er: „So ist nach deutschem Strafrecht die Bestechung ausländischer Abgeordneter in weitergehendem Umfang strafbar als die Bestechung deutscher Abgeordneter.“ Die Bedeutung einer wirksamen Strafnorm sei größer, als es zunächst scheine. Denn auch für alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Kommunen würde eine solche Strafnorm gelten. Der Justizminister sagte seine Unterstützung dabei zu, einen wirksamen Straftatbestand zu schaffen.
Auch an der Weiterentwicklung der Opferhilfe und des Opferschutzes wolle er sich beteiligen. Vor einem Jahr hatte die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, Empfehlungen für eine „Intensivierung der Opferhilfe“ zu erarbeiten. Nun liegt der Bericht vor. „Die Rechte und Belange der Geschädigten dürfen in einem sozialen Rechtsstaat nicht auf der Strecke bleiben“, sagte Stickelberger. Deshalb beschäftige sich auch eine Opfer- und Zeugenschutzkommission in Baden-Württemberg derzeit mit der Verbesserung des Zeugen- und Opferschutzes im Strafverfahren.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg