Kunst und Kultur

Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ geht in die zweite Runde

Eine Mitarbeiterin der Kunsthalle Mannheim steht im Atrium vor der digitalen Monitor-Wand „Collection Wall“ und betrachtet ein Kunstwerk. Auf dem Touchscreen können Besucher interaktiv einen Blick in die Sammlung und auch ins sonst verborgene Depot werfen (Bild: picture-alliance/Uwe Anspach/dpa).

Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Land die Kulturszene in der Corona-Pandemie. In der zweiten Runde wurden nun insgesamt 62 Projekte ausgewählt, die das Land mit rund 1,7 Millionen Euro unterstützt.

Damit Baden-Württembergs reiche Kulturszene trotz Corona weiter ein attraktives künstlerisches Programm möglich machen kann, setzt das Kunstministerium das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ fort. Es geht nun in die zweite von insgesamt drei Förderrunden. Von 170 eingegangenen Projektanträgen wurden 62 Projekte von einer unabhängigen Jury empfohlen. Sie werden mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro gefördert.

Kreativität und Ideenreichtum

„Ich bin sehr beeindruckt von der Kreativität und dem Ideenreichtum unserer Kunst- und Kulturszene“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski. „Und ich freue mich, dass in der zweiten Runde sowohl die Anzahl der Anträge weiterhin steigt als auch die der tatsächlich geförderten Projekte. So können wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Bestehen der kulturellen Angebote im Land zu sichern.“

Die Bewertung der eingegangenen Anträge erfolgte durch eine unabhängige Jury. Die Jury setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“

Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ umfasst drei Förderrunden, in denen künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte gefördert werden. Daneben können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden.

Anträge für die dritte und letzte Förderrunde können noch bis 4. Oktober 2020 beim Wissenschaftsministerium gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs und so weiter) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Um die Corona-Mittel bewerben dürfen sich ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen und so weiter), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 1. Januar 2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.

Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.

Wissenschaftsministerium: Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“

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