TIERGESUNDHEIT

Impfung gegen Blauzungenkrankheit startet demnächst

Limpurger Rinder stehen auf einer Weide. (Bild: dpa)

Die Blauzungenkrankheit (BT) hat sich in Frankreich trotz des Winters weiter ausgebreitet. Allein in diesem Jahr wurden dort bisher 89 Ausbrüche mitgeteilt. Die in Frankreich eingerichtete Restriktionszone reicht zwischenzeitlich bis an die deutsch-französische Grenze heran. Zusätzlich wurden in Österreich seit Jahresbeginn zwei weitere BT-Ausbrüche gemeldet. Daher ist es sehr wichtig, dass noch im April damit begonnen wird, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen in Baden-Württemberg zu impfen. Die zweimalige Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung kann in den nächsten Wochen durchgeführt werden.

„Gemeinsam mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg stellt das Land insgesamt über zwei Millionen Euro für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Mit der anteiligen Kostenübernahme leisten wir einen wichtigen Beitrag, um eine Ansteckung von Rindern, Schafen und Ziegen mit der Blauzungenkrankheit zu verhindern“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

Die Tierhalter haben auch deswegen großes Interesse an der Impfung, weil für den Fall, dass Baden-Württemberg teilweise oder vollständig Teil der Restriktionszone werden sollte, eine Vermarktung in freie Gebiete unter erleichterten Bedingungen nur noch mit geimpften Tieren möglich ist. In Baden-Württemberg erfolgt die freiwillige Impfung von 355.000 Rindern, 133.000 Schafen und 6.000 Ziegen gegen den Serotyp 8 des Blauzungenvirus (BTV 8). Zusätzlich sollen 154.000 Rinder, 105.000 Schafe und 1.800 Ziegen gegen den Serotyp 4 des Blauzungenvirus (BTV 4) geimpft werden. Kälber bis zu einem Alter von drei Monaten können in freie Gebiete vermarktet werden, sofern sie von geimpften Müttern stammen, von diesen in den ersten Lebensstunden Biestmilch erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der diese Voraussetzungen durch die Tierhalter bestätigt werden.

Land übernimmt einen Teil der Kosten

Abhängig von der Abrechnungsform übernimmt das Land bei den Kosten für die Impfung von Rindern insgesamt bis zu zwei Euro pro Tier für die zur Grundimmunisierung erforderliche zweimalige Impfung, bei Schafen in Abhängigkeit von der Bestandsgröße zwischen 40 Cent und 1,50 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Tierseuchenkasse. Bei der Impfung von Ziegen werden die Impfstoffkosten übernommen.

Vorrat an Impfstoffen

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hat auf der Grundlage der angemeldeten Impfungen Impfstoffe gegen BTV 4 und 8 bei den Impfstoffherstellern bestellt. Mit Ausnahme des BTV8-Impfstoffes für Rinder steht für die bisher angemeldeten Impfungen gegen BTV 4 und 8 für alle Tierarten ausreichend Impfstoff zur Verfügung, der in den nächsten zwei Wochen an die Tierarztpraxen verteilt wird. Der zusätzlich benötigte BTV8-Impfstoff für Rinder wird voraussichtlich ab Mitte Juni diesen Jahres durch die Impfstoffhersteller an die Tierarztpraxen ausgeliefert. Da das Eintragungsrisiko im Rheintal am größten ist, erhalten die dortigen Tierarztpraxen bis Ende April 2016 ungefähr 90 Prozent des bei der Tierseuchenkasse angemeldeten Impfstoffbedarfs zur Impfung von Rindern gegen BTV 8 und die übrigen Tierarztpraxen 60 bis 65 Prozent des angemeldeten Impfstoffbedarfs. Die Tierarztpraxen wurden von der Tierseuchenkasse wegen der Impfstofflieferungen angeschrieben.

Tierhalter sind verpflichtet, die geimpften Rinder sowie die geimpften Schaf- und Ziegenbestände in der Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere; HIT) einzutragen bzw. geimpfte Tiere anderer Tierarten dem Veterinäramt zu melden. Hierzu sollten die aus HIT ausgedruckten Impflisten verwendet werden, die vom Tierhalter und dem Impftierarzt unterschrieben werden. Zur Eingabe der geimpften Rinder bzw. geimpften Schaf- und Ziegenbestände sind die Tierhalter verpflichtet. Sie können hierzu jedoch die Impftierärztin oder den Impftierarzt oder den LKV beauftragen. Sofern der Impftierarzt die Eintragung vornehmen soll, ist eine Vollmacht des Tierhalters erforderlich. Für die Erfassung der Impfungen in HIT durch den LKV können Impftierärzte beim LKV Meldekarten bestellen. Eine Anleitung zur Erstellung von Impflisten und zur Eintragung der Impfung in HIT wird in Kürze auf der Homepage des STUA Aulendorf-Diagnostikzentrum eingestellt.

Da wegen des EU-Beihilferechts die Direktzahlung einer solchen Beihilfe an den Impfbetrieb nicht zulässig und nur eine Zahlung an den verrichtenden Tierarzt möglich ist, muss der Impfbetrieb einen Erstattungsantrag mit Rechnungskopie der Impfung bei der TSK einreichen, woraufhin diese den Erstattungsbetrag an die Tierarzt-praxis auszahlt. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine sogenannte gelistete Tierseuche handelt, erfolgt die Erstattung des Landes als Regelbeihilfe.

Meldeweg für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit über den LKV-Baden-Württemberg an die HIT:

  • Die Beantragung der Meldebögen erfolgt durch die impfenden Tierärzte (Formblatt siehe Homepage des LKV). Es empfiehlt sich, ausreichend Meldebögen zu bestellen, damit genügend Formulare für die Betriebe vorrätig sind, die zur Impfung anstehen. Die Meldebögen sind bereits mit der Registriernummer und den Adressdaten des Tierarztes vorbedruckt und werden kostenfrei an den Tierarzt verschickt:
    - blauer Meldebogen für Rinder (Bestandsimpfung)
    - grüner Meldebogen für Rinder (Einzeltierimpfung)
    - oranger Meldebogen für Schafe und Ziegen (Bestandsimpfung)
  • Die ausgefüllten Meldebögen werden vom Tierhalter an den LKV Baden-Württemberg verschickt. Dort werden die Meldebögen automatisiert eingelesen und an die Datenbank HI-Tier übertragen. Die Meldefrist von sieben Tagen ist zu beachten.

Für die Ausgabe der Meldebögen, das Einlesen der Daten und die Übergabe der Daten an die Datenbank HI-Tier werden dem Tierhalter je Meldebogen 4,00 Euro zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Einem Rinderhalter, der zum Beispiel eine Bestandsmeldung und eine Einzeltiermeldung für zusätzlich geimpfte Tiere zu Erfassung einreicht (beispielsweise 1 Bogen blau, 1 Bogen grün) werden 8,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für den kompletten Betrieb berechnet. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, fallen keine weiteren Kosten an. Ansonsten werden zusätzlich 4,75 Euro für Rechnungsstellung/Porto/Versand berechnet.

Damit die geimpften Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, müssen sie zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft werden. Dies gilt auch für Tiere, die bereits in den Jahren 2008 bis 2011 geimpft wurden. Die Erfassung der geimpften Tiere in HIT beziehungsweise durch die zuständigen Veterinärämter ist wichtig für einen möglichen Transport dieser Tiere aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone im Falle einer amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg oder in angrenzenden Regionen.

Zur Impfung gegen BTV 4 steht derzeit lediglich ein in Spanien zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Der Impfstoffhersteller hat bereits mitgeteilt, dass er für diesen Impfstoff eine deutsche Zulassung beantragen wird. Solange diese Zulassung in Deutschland noch nicht erteilt ist, erteilt das Ministerium für Ländlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung durch eine Allgemeinverfügung, die am 22. April 2016 im Zentralblatt des Staatsanzeigers veröffentlicht wird.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit

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