Wälder

Hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr im Land

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Schild an einer Schutzhütte im Wald weist auf Waldbrandgefahr hin.

Mit den hohen sommerlichen Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr im Land deutlich an. Das Betreiben mitgebrachter Grillgeräte ist tabu. Es gilt ein Rauchverbot im Wald noch bis einschließlich Oktober.

„Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land am Wochenende wieder deutlich ansteigen. Alle, die denWald mit seiner kühlenden Wirkung in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk  am 15. Juli 2022  in Stuttgart.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Ebenso das achtlose Wegwerfen von Glasflaschen kann einen Waldbrand durch Reflexion der Sonnenstrahlen auslösen. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen Grillstellen“, betonte der Minister.

Entsorgen von Müll im Wald

Auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wies Peter Hauk darauf hin, dass anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald fachgerecht entsorgt werden müsse, denn durch nicht entsorgten Müll bestehe eine Gefahr für die Waldbewohner, ebenso sei Müll eine große Belastung für Waldböden, Pflanzen und Gewässer.

„Bei rund zwei Millionen Waldbesuchern am Tag, sind wir auf das eigenverantwortliche Handeln jedes einzelnen angewiesen, um die wunderbare Lebensgemeinschaft Wald zu erhalten und schlimme Brände, wie in anderen Ländern auszuschließen“, betonte der Forstminister.

Regeln für den Waldbesuch beachten

Minister Peter Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig sei es, so Peter Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen und Haustiere nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Weitere Meldungen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Landtagswahl

Stimmabgabe – so geht wählen

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Ein Intercity steht in einem Bahnhof. (© picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert/zb/dpa)
Sicherheit

Landesweiter Prozess für mehr Sicherheit im Bahnverkehr

Gruppenbild mit Minister Thomas Strobl (3. von links) bei der Innovationskonferenz Drohnen
Sicherheit

Erste Innovationskonferenz Drohnen

Kühe stehen auf einer Weide.
Naturschutz

Jetzt für Landesnaturschutzpreis 2026 bewerben

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Autonomes Fahren im ÖPNV macht weiter Fortschritte

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land stärkt Ländlichen Raum mit 112,4 Millionen Euro

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
Gesundheitsberufe

Bis 31. März 2026 für die Landarztquote bewerben

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Erneute Abschiebung nach Afghanistan

Polizeivizepräsident Uwe Stürmer
Polizei

Ravensburger Polizeipräsident in den Ruhestand verabschiedet

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Straßenbau

Neue Ortsumgehung bei Rißtissen für mehr Ruhe im Ortskern

Preisträger Landesforschungspreis 2026
Forschung

Landesforschungspreise 2026 nach Tübingen, Mannheim und Freiburg