TIERSEUCHEN

Keine Heimtiere und Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hundewelpen in einem Käfig (Foto: dpa)

Verbraucherminister Peter Hauk warnt vor den Folgen des illegalen Mitbringens von streunenden Tieren oder Tieren aus Tierheimen sowie Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus dem Auslandsurlaub. Aufgrund des massiven Auftretens der Schweinepest in den osteuropäischen Staaten, Russland und Belarus sind besondere Vorsichtsnahmen von Jagdreisenden in diese Regionen zu beachten.

„Jeder, der aus Mitleid oder finanziellen Erwägungen einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher über die veterinärrechtlichen Einreisevoraussetzungen nach Deutschland informieren und über die möglichen Folgen im Klaren sein. Insbesondere kostengünstig angebotene Welpen werden immer wieder unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet und sind häufig fehlernährt, krank, verhaltensgestört und versterben trotz intensiver und teurer Behandlungsversuche“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk. Auch die Bereitschaft, als so genannter Flugpate zu agieren, sei häufig illegal. Tiere, die den Gesundheitsanforderungen nicht entsprechen (gültige Tollwutimpfung, Heimtierausweis bzw. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und gegebenenfalls eine ergänzende Blutuntersuchung zum Nachweis des Tollwutimpfschutzes), müssten auf Kosten der Halterin oder des Halters in das Herkunftsland zurück geschickt oder in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. „Im Ausnahmefall droht sogar die Tötung des Tieres“, so der Minister.

Solche illegal verbrachten Tiere könnten bisher unbekannte Infektionskrankheiten sowie die Tollwut einschleppen, welche auch auf den Menschen übertragbar sei und tödlich ende. „Die in den letzten Jahren bei Haustieren festgestellten Tollwutfälle in Deutschland waren ausnahmslos auf im Reiseverkehr illegal verbrachte Tiere zurückzuführen“, betonte Hauk.

Die Urlauber sollten sich nicht aus Mitleid hinreißen lassen, streunende Tiere mitzunehmen oder billige Welpen im Ausland zu kaufen. „Wir müssen den Sumpf derer austrocknen, die auf Kosten armer und hilfloser Tiere Geld machen. Dies gelingt nur dann, wenn im Ausland keine Tiere gekauft werden. Wer helfen will, soll in eines unserer Tierheime im Land gehen, auch dort sitzen viele Tiere, die auf ein gutes Zuhause warten“, betonte der Minister.

Europäische Kommission: Reisen mit Tiere 

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Reisen mit Heimtiere 

Heimvögel im Reiseverkehr

Als Folge der so genannten Vogelgrippe wurde auf EU-Ebene auch für das Mitführen von Heimvögeln aus Drittländern im Reiseverkehr ein grundsätzliches Verbot erlassen. Ausnahmen sind nur für bestimmte Drittländer unter strengen Quarantäne- bzw. Untersuchungs- oder Impfauflagen und nur über so genannte Grenzkontrollstellen zulässig. Damit ist die direkte Einreise aus Drittländern nach Baden-Württemberg nicht zulässig. Eine Übertragung des Vogelgrippeerregers auf den Menschen ist in Einzelfällen möglich.
Die Anforderungen für Reisen mit Heimvögeln finden Sie unter www.mlr-bw.de.

Tierseuchenverbreitung durch mitgebrachte Lebensmittel

Zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer Herkunft oder Heimtierfuttermittel ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten ohne vorherige Veterinärkontrolle und Erfüllung der lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich verboten, auch wenn diese lediglich dem persönlichen Verbrauch dienen oder nur geringe Mengen umfassen.

Ausnahmen für nichtkommerzielle Einfuhren dieser Lebensmittel zum persönlichen Verbrauch im Reisegepäck oder als Kleinsendung gelten ohne Mengenbegrenzung nur für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und San Marino bzw. bis zu einer Menge von zehn Kilogramm für die Färöer, Island und Grönland.

Insbesondere die Schweinepest und die Maul- und Klauenseuche werden durch unzureichend erhitzte Fleisch- und Wurstwaren übertragen. Daher sollten auch Speisereste nicht achtlos weggeworfen, sondern immer in geschlossenen Müllbehältnissen entsorgt werden, um ein Infektionsrisiko für Wildtiere zu vermeiden. Sowohl Schweinepest als auch Maul- und Klauenseuche sind zwar für den Menschen ungefährlich, haben jedoch im Falle eines Tierseuchenausbruches verheerende Auswirkungen auf die Tierbestände und die Wirtschaftsbeteiligten.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Jagdausübung

Jagdausübungsberechtigte, die ihre Tätigkeit im Ausland ausüben wollen, müssen sich vorab über die Schweinepestsituation des Gastlandes informieren. Das aktuelle Seuchengeschehen in den osteuropäischen Ländern ist noch nicht zum Stillstand gekommen.

Friedrich-Loeffler-Institut: Afrikanische Schweinepest

Das Verbringen von Fleisch oder anderen tierischen Erzeugnissen, welche von Wildschweinen aus den Restriktionszonen stammen, ist verboten. Da die Übertragung von Tierseuchen auch über Kleidung, kontaminierte Gegenstände oder Fahrzeuge möglich ist, dürfen diese in Deutschland ohne vorherige Reinigung und ggf. Desinfektion nicht in Nutztierhaltungen verbracht werden.

Weitere Meldungen

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Naturschutz

Tag der Streuobstwiese und Tag des Baumes

Kühe grasen auf einer Weide unterhalb der Kopfkrainkapelle in Simonswald.
Ökolandbau

Land verlängert Förderung für fünf Bio-Musterregionen

Ein Fahrradfahrer fährt in der Nähe von Tübingen in Baden-Württemberg auf einem Feldweg. (Bild: dpa)
Ländlicher Raum

Startschuss für Flurneuordnung Rosengarten (Ebertal)

Verleihung des Landesnaturschutzpreises 2024 im Neuen Schloss in Stuttgart
Naturschutz

Landesnaturschutzpreis 2024 verliehen

Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.
Biodiversität

Bewerbungsstart für „Baden-Württemberg blüht“

Neue Nationalparkleitung: Dr. Britta Böhr (links) und Berthold Reichle (rechts)
Nationalpark

Neue Leitung des Nationalparks Schwarzwald

Wolf
Artenschutz

Totes Tier im Landkreis Konstanz vermutlich Wolf

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
Landwirtschaft

Ministerrat beschließt Erosionsschutzverordnung

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. März 2025

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

Waldnaturschutzkonzeption 2030 vorgestellt

Kühe stehen auf einer Wiese (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Landwirtschaft

Optimierung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen

Luchs (Foto: © dpa)
Forst

Luchs auf A98 bei Binzen überfahren

Logo des Förderwettbewerbs „Natur nah dran“. (Bild: NABU Baden-Württemberg)
Naturschutz

Weitere Förderung für Blüh- und Grünflächen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Hinweise zum Sammeln von Bärlauch

Landwirtschaft

30 Jahre deutsch-französische Kooperation in der Landwirtschaft