Kinder

Gespräch mit Kinderschutzbund über Kinderehen

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Tauschten sich über Problematiken von Kinderehen aus (von links): stellvertretender Vorsitzender Günter Broichmann (Ditzingen), Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes Iris Krämer (Mannheim), Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Beisitzer im Landesvorstand des Kinderschutzbundes Meinolf Pieper (Ehningen).

Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat sich mit Mitgliedern des Landesvorstands des Kinderschutzbundes über die aktuelle Problematik von Kinderehen in Deutschland ausgetauscht. Minister Wolf sagte: „Jede Ehe, die ein Minderjähriger eingeht, ohne dies ausschließlich selbstbestimmt zu wollen, ist eine zu viel.“

Einig war er sich mit seinen Gesprächspartnern, der Landesvorsitzenden Iris Krämer, deren Stellvertreter Günter Broichmann und Beisitzer Meinolf Pieper, dass insbesondere Kinder unter 16 Jahren besonderen Schutzes des Gesetzgebers und der Gesellschaft bedürften.

Eine vom Bundesjustizministerium auf Initiative der Länder ins Leben gerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen im deutschen Bundestag arbeiten derzeit an Vorschlägen zum Umgang des deutschen Rechts mit Minderjährigenehen. Diskutiert wird zum einen eine ausnahmslose Anhebung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre im deutschen Recht. Darüber hinaus wird erörtert, inwieweit nach ausländischem Recht grundsätzlich wirksam geschlossenen Ehen unter Beteiligung einer Person unter 18 Jahren in Deutschland die Anerkennung versagt werden soll.

Die Vorstandsmitglieder des Kinderschutzbundes traten für eine Streichung der familiengerichtlichen Befreiungsmöglichkeit ab 16 Jahren und ein generelles Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren im deutschen Recht ein. „Diese klare Lösung favorisiere auch ich. Ich sehe keinen Bedarf, warum in Deutschland jemand, der noch nicht volljährig ist, heiraten können muss“, sagte Wolf.

Hinsichtlich der Anerkennung von nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen würde Wolf eine Regelung befürworten, wonach Ehen mit einem minderjährigen Partner in Deutschland grundsätzlich aufhebbar wären. Einen solchen Antrag könnten neben dem Minderjährigen auch die nach Landesrecht zuständigen Behörden stellen und damit ein familiengerichtliches Verfahren in Gang setzen, an dessen Ende eine verbindliche gerichtliche Entscheidung stehe. „Bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung müsste dann darauf geachtet werden, dass die Ehe im Regelfall aufgehoben werden soll, es sei denn, es sprechen ausnahmsweise gravierende Gründe des Kindeswohls dagegen“, so Wolf. Dieser Vorschlag stieß bei seinen Gesprächspartnern auf Zustimmung.

Abschließend baten die Vorstandsmitglieder des Kinderschutzbundes den Minister der Justiz und für Europa, sich bei der nächsten Justizministerkonferenz im November für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einzusetzen. Baden-Württemberg hat am Ende der letzten Legislaturperiode in seine Landesverfassung ausdrückliche Regelungen zum Schutz der Kinderrechte als Staatszielbestimmung aufgenommen.

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