Schule

Gesetzentwurf zur Grundschulempfehlung kommt ins Kabinett

Eltern sollen künftig bei der Wahl der weiterführenden Schule ihrer Kinder das Sagen haben. Das Kultusministerium von Baden-Württemberg bringt dazu in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes ein. "Die Landesregierung will das Recht der Eltern an einem entscheidenden Lebensabschnitt ihrer Kinder stärken", erklärt Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer dazu heute in der Plenarsitzung des Landtags. Damit soll zum einen die Verbindlichkeit der Grundschul-Empfehlung abgeschafft und zum anderen die Beratung der Mütter und Väter verbessert werden. Die Entscheidung der Eltern ist dann rechtsverbindlich.

Die Landesregierung steigt mit diesem Gesetz in die Umsetzung ihrer Schulreformen ein. "Der Bildungsaufbruch, der in den Kommunen jetzt schon kräftig spürbar ist, erhält damit seinen Startschuss", sagt die Ministerin. Die neue Art der Empfehlung soll nach der Gesetzesänderung zum Schuljahr 2012/13 gelten, so dass die Eltern bereits im Frühjahr 2012 Wahlfreiheit erhalten. Die Beratung durch die Lehrkräfte erfolgt dann auf dieser Grundlage.

"Die Eltern können sicher sein, dass die Lehrer sie bei ihrer wichtigen Entscheidung sehr gut unterstützen werden", betont Warminski-Leitheußer. Dazu soll die bisherige grundlegende Beratung durch die Grundschulpädagogen in drei Punkten weiter verbessert werden.

  1. Das Kultusministerium will ein "durchgängiges, kontinuierliches und verbindliches Informations- und Beratungskonzept" ausarbeiten. Es soll auf der schon vorhandenen Beratungstätigkeit beruhen, aber über die bloße Beurteilung nach Noten hinausgehen. Damit wird die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes stärker in den Blick genommen, etwa das Lern- und Arbeitsverhalten oder die Motivation.
  2. Die Ministerin strebt ein begleitendes Konzept für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer an. Sie sollen ein besseres Rüstzeug dafür erhalten, wie sie die Eltern am besten beraten können.
  3. Das dritte Element ist, die Kooperation zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen verbindlich festzulegen. Damit sollen die Lehrkräfte von Grundschule und weiterführender Schule näher zusammengeführt werden "mit dem Auftrag, den Übergang gemeinsam mit den Eltern zu gestalten", heißt es im Gesetzesentwurf.


Wichtig ist der Ministerin, dass die Verantwortung der Pädagogen durch diesen neuen Weg nicht geschmälert werde. Denn die Empfehlung bleibe weiterhin erhalten, wenn auch ohne verpflichtenden Charakter. Und die Beratung der Väter und Mütter sei schließlich elementar, um ihnen den richtigen Weg für ihre Kinder zu bereiten.

Das Ministerium kann derzeit nicht abschätzen, wie sich in der Folge die Übergangszahlen für die weiterführenden Schulen entwickeln. Es weist aber darauf hin, dass auch die kommenden Reformen den Übergang beeinflussen würden, etwa die Einführung eines Gymnasium G 8 plus (neun Schuljahre) und vor allem die Gemeinschaftsschule. Klar sei aber, dass die Lehrereinstellung für das Schuljahr 2012/13 auf der Grundlage der dann vorliegenden Übergangszahlen beschlossen werde. Zudem ließen die bisherigen Erfahrungen etwa in Rheinland-Pfalz nicht erwarten, dass Realschule und Gymnasium dadurch zu stark belastet würden. Teilweise sei auch abzusehen, dass höhere Übertrittsquoten vom Rückgang der Schülerzahl kompensiert würden. "In erster Linie bin ich mir aber sicher, dass die Eltern vor allem das Wohl ihrer Kinder im Auge haben und sie nicht gegen jede Vernunft auf das Gymnasium zwängen werden", betont die Ministerin. Hier setze die Landesregierung auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürger.

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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