Corona-Verorndung

Gericht hebt nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 11. Februar 2021 auf

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Das Gericht kommt damit einer geplanten Entscheidung der Landesregierung zuvor.

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VHG), die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12. Dezember 2020 für ganz Baden-Württemberg gilt, aufzuheben, erklärt der Sprecher der Landesregierung: „Die nächtliche Ausgangssperre, die bei uns im Land seit dem 12. Dezember 2020 in Kraft ist, hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Baden-Württemberg stärker als in anderen Ländern gesunken ist. Seit etwa einer Woche verzeichnen wir bei uns die niedrigste Inzidenz aller Länder – ein erfreuliches Resultat.

Weil es inzwischen eine größere Zahl an Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 gibt, ist das Gericht nun zu der Auffassung gelangt, dass eine landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre nicht mehr verhältnismäßig ist. 

Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen. Das Vorhaben war, die landesweite nächtliche Ausgangssperre zum 15. Februar 2021, mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung, aufzuheben, um sie dann in eine regionale Regelung übergehen zu lassen, bei der eine nächtliche Ausgangssperre nur für Kreise gilt, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten. 

Das Gericht hat nun die Aufhebung zum Donnerstag 11. Februar 2021 verfügt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung der Entscheidung scheint uns die Umwandlung in eine inzidenzabhängige regionale Regelung möglich. Wir werden jetzt Beschluss und Begründung eingehend prüfen und dann bestimmen, unter welchen Bedingungen wir die besagte regionale Regelung vornehmen können.“

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