Landwirtschaft

Gemeinsame Agrarpolitik nachhaltig ausrichten

Die Landwirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz und die Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg fordern eine umfassende Reform der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Die Minister und die Ministerin haben heute (7. September) ein 20-Punkte-Programm vorgelegt.

„Wir wollen eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft der ländlichen Räume und die Sicherheit der Arbeitsplätze in den Regionen. Es gilt der Grundsatz: Öffentliches Geld für öffentliche Güter“, sagte NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. „Ich appelliere an die Bundesregierung und an die anderen Bundesländer, sich dieser Diskussion nicht mehr zu verschließen. Wir haben eine Verantwortung für unsere Bäuerinnen und Bauern.“

„Die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik nach 2013 ist eine zentrale Aufgabe dieses Jahrzehnts – hier werden Weichen gestellt für eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung, für gesunde Ernährung und ihre Sicherstellung für Millionen Menschen EU- und weltweit", sagte der baden-württembergische Minister für den Ländlichen Raum, Alexander Bonde: „Wir wehren uns strikt dagegen, dass der Agrarsektor als einziger Bereich im zukünftigen EU-Finanzrahmen Kürzungen hinnehmen soll. Wenn wir in Europa unsere Ziele im Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz erreichen und die Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten wollen, dann brauchen wir auch die dafür notwendigen Mittel.“

„Wir brauchen zum Schutz der Artenvielfalt und unserer Produktionsgrundlagen wie Boden und Wasser sowie zum Erhalt mittelständischer Strukturen ein substanzielles Greening in der Ersten Säule. Zukunftsweisende Direktzahlungen müssen mit Umweltleistungen und dem Abbau von Bürokratie verbunden sein“, sagte Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz.

Für den Erhalt von Direktzahlungen soll mit Ausnahmen für Klein- und Grünlandbetriebe ab 2014 folgendes Anforderungsprofil zugrunde gelegt werden:

  1. Ausgewogenere Fruchtfolge,
  2. Ökologische Vorrangflächen auf 10 Prozent der Ackerfläche , ausgenommen Betriebe mit überwiegend Dauergrünland und weniger als 15 Hektar Ackerfläche,
  3. Betriebliches Energiemanagement,
  4. Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und unter Einbeziehung eines Arbeitsplatzfaktors für mehr Verteilungsgerechtigkeit und zur Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft sowie zur Schaffung und Sicherung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen.

Die Zweite Säule der GAP muss weiter ausgebaut werden, um den zunehmenden Herausforderungen wie zum Beispiel Klimawandel, Ernährungssicherheit, Erhaltung der Biodiversität, Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und demographischer Wandel im ländlichen Raum mit einer gezielten Förderpolitik für nachhaltige Landwirtschaft und vitale ländliche Räume gerecht zu werden. Die Zweite Säule muss daher finanziell gestärkt werden: Die von der EU-Kommission im mittelfristigen Finanzrahmen für die Förderperiode 2014 – 2020 vorgesehene reale Senkung der Fördermittel wird abgelehnt. Notwendig ist darüber hinaus, dass der EU-Kofinanzierungsanteil für die neuen Herausforderungen erhöht wird und bei den Agrarumweltmaßnahmen eine echte Honorierung ökologischer Leistungen erfolgt – und nicht nur ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile.

Landwirtschaft und Weinbau spielen eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Ihre Bedeutung am Anteil des Bruttosozialprodukts zu messen, greift viel zu kurz; stattdessen muss in regionalen Wirtschaftskreisläufen und Wertschöpfungsketten gedacht werden und auch die Beiträge zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Kulturlandschaften berücksichtigt werden.

Der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen soll zunehmende Bedeutung zugemessen werden. Dabei geht es auch um stärker integrierte Förderkonzepte auf regionaler Ebene und um die Stärkung bürgerlichen Engagements im ländlichen Raum sowie die Bewältigung des demographischen Wandels.

Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, ist ein ausreichender Agrarhaushalt unverzichtbar. Es muss daher einen starken Agrarhaushalt geben – die von der Kommission vorgeschlagenen realen Senkungen für den Agrarsektor werden daher nachdrücklich abgelehnt.

Das 20-Punkte-Programm ist zu finden unter:

www.mlr.baden-wuerttemberg.de
www.umwelt.nrw.de
www.mulewf.rlp.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

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