Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates vor. Die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 23. November 2012 umfasst 53 Punkte. Bei mehr als der Hälfte der Vorlagen handelt es sich um Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, die teilweise politisch hoch umstritten sind. So empfehlen die Ausschüsse, zu neun Gesetzen den Vermittlungsausschuss einzuberufen, bzw. die Zustimmung zu versagen.
Initiativen von Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist neben Brandenburg und weiteren Ländern Antragsteller eines Entschließungsantrags, der eine Neugestaltung öffentlich geförderter Beschäftigung verlangt (TOP 52). Vor dem Hintergrund, dass es trotz guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf Arbeitslose gibt, die auf absehbare Zeit nicht in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern sind, sehen die antragstellenden Länder Handlungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen öffentlich geförderter Beschäftigung. Gefordert wird u. a., dass derartige Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich Arbeitsgestaltung, Entlohnung und der Inhalte eine größtmögliche Nähe zu regulärer Beschäftigung haben müssen, um die Integrationschancen zu erhöhen. Es ist beantragt, die Vorlage nach der Vorstellung im Plenum den Ausschüssen zuzuweisen.
Außerdem ist Baden-Württemberg einer der Antragsteller der in der letzten Sitzung des Bundesrates vorgestellten Entschließung mit der die Abschaffung der Praxisgebühr verlangt wird (TOP 33). Der Bundestag hat inzwischen auf den Druck der Länder reagiert und das Verlangte beschlossen. Der entsprechende Gesetzesbeschluss wird den Bundesrat am 14. Dezember 2012 beschäftigen. Da somit der Entschließungsantrag in seiner jetzigen Fassung überholt ist, soll er von der Tagesordnung abgesetzt werden.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (TOP 1) enthält als Kernpunkt eine Anhebung der Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro. Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss aufzuheben. Kritisiert wird u. a., dass sich geringfügige Beschäftigung vor allem auf die Erwerbssituation von Frauen negativ auswirkt. Die vorgesehene Ausdehnung der Verdienstmöglichkeiten würde eine noch stärkere Verbreitung dieser Beschäftigungsform begünstigen. Baden-Württemberg lehnt das Gesetz ab.
Auch beim Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (TOP 2) wird die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss aufzuheben, empfohlen. Das Gesetz senkt u. a. den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von bisher 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. Statt der Senkung der Beitragssätze sollten finanzielle Rücklagen geschaffen werden, um künftig notwendig werdende Beitragssatzsprünge zu vermeiden, so der Ausschuss. Baden-Württemberg lehnt auch dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung ab.
Ebenso wird zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (TOP 17) die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung. Nicht enthalten ist eine bereits im 1. Durchgang vom Bundesrat verlangte Regelung zur Einführung einer nachträglichen Therapieunterbringung für psychisch gestörte, hochgefährliche Gewalt- oder Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit sich erst nach dem Strafurteil zeigt. Im Vermittlungsausschuss soll das Gesetz um eine solche Regelung ergänzt werden.
Zum Jahressteuergesetz 2013 (TOP 8) empfiehlt der Finanzausschuss die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz soll in 19 Punkten geändert werden. Für Baden-Württemberg sind vier Anrufungsgründe von besonderer Bedeutung. Sollte einer dieser Gründe keine Mehrheit finden, wird Baden-Württemberg das Gesetz insgesamt ablehnen. So wendet sich Baden-Württemberg z. B. gegen die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Belege bei Unternehmen auf acht bzw. sieben Jahre, da z. B. in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung, die erst nach 10 Jahren verjähren, erforderliche Beweismittel mangels gesetzlicher Aufbewahrungspflicht nicht mehr vorhanden sein könnten. Gefordert wird auch die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.
Dem Gesetz zum Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (TOP 25) wird Baden-Württemberg die Zustimmung versagen. Das Abkommen genügt nicht den Anforderungen an eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung. So ermöglicht es z. B. Steuersündern Schwarzgeld anonym aus der Schweiz in andere Steueroasen zu verschieben.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Die Tagesordnung enthält vier Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die dem Bundesrat zur Stellungnahme vorliegen. Ein Entwurf zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (TOP 37) soll die 1994 begonnene Strukturreform weiterführen. Schwerpunkt des Entwurfs sind Regelungen zur Verbesserung des Wettbewerbs auf der Schiene insbesondere durch die Regulierung der Entgelte für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. Trotz zahlreicher Änderungswünsche der Ausschüsse wird der Entwurf grundsätzlich begrüßt. Der Umweltausschuss fordert z. B. einschränkende Regelungen beim Verkehr lauter Lokomotiven und Güterwagen in empfindlichen Gebieten.
Vorlagen der EU
In einer Mitteilung stellt die Kommission die Ergebnisse der so genannten „Stresstests“ vor, die nach dem Unfall in Fukushima an europäischen Kernkraftwerken durchgeführt wurden (TOP 43). Die Kommission stellt u. a. fest, dass internationale Standards und Methoden nicht überall Anwendung finden. Die Bundesratsausschüsse bemängeln z. B., dass eine Überprüfung bezüglich der Gefahren durch einen Flugzeugabsturz nicht verpflichtend für alle europäischen Kernkraftwerke stattgefunden hat. Terroristische Angriffe oder Cyber-Attacken blieben gänzlich außen vor.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund