Förderprogramm für Frauen im Ländlichen Raum ausgebaut

„Das Förderprogramm ,Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ hat vielen Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert. Da die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmerinnen ihr Geschäftsfeld erst erweitern, wenn sie sich erfolgreich am Markt platziert haben, werden in Zukunft auch kleine Investitionsschritte bezuschusst“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (15. Juli) in Stuttgart.
 
Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben, die im Rahmen der Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung anfallen, beispielsweise in Form von Maschinen, Anlagen oder Werbekonzeptionen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Ländlichen Raum angesiedelt ist und durch die Erweiterung zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Das Konzept für die Unternehmenserweiterung soll beispielgebend für die Region sein.
 
Auch Qualifizierungsmaßnahmen sollen stärker gefördert werden, damit die Schulungen durch geringere Teilnahmegebühren noch attraktiver werden. Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen können nun auch Zuschüsse für Frauen beantragen, die haupt - oder nebenberuflich im hauswirtschaftlichen, ländlichen oder ländlich-touristischen Dienstleistungsbereich tätig sind, in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben oder in Baden-Württemberg in einem Arbeitsverhältnis stehen.
 
„Gleiche Chancen für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und Existenzgründungen anzustoßen sind erklärte Ziele der neuen Landesregierung. Genauso wichtig ist uns, den Ländlichen Raum weiterzuentwickeln. Wer auf dem Land lebt, darf keine beruflichen Nachteile haben. Mit der Neuausrichtung des vorhandenen Förderprogramms geben wir einen Anreiz, neue Konzepte und Ideen zu entwickeln, um Einkommens und Beschäftigungsmöglichkeiten im Ländlichen Raum zu sichern“, sagte Bonde. Er begrüße daher die Zusage der EU-Kommission zur geplanten Erweiterung des Programms „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum.“
 
Hintergrund:

Seit 2007 unterstützen Land und Europäische Union Existenzgründerinnen im Ländlichen Raum auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Gefördert werden Netzwerkgründungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Ein erfolgreiches Beispiel ist das kürzlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgezeichnete Landfrauencafe Goldene Krone in Sankt Märgen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald).
 
Förderanträge sind bei den Regierungspräsidien erhältlich.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen sind im

 
Weitere Informationen und Projektbeispiele gibt es unter www.frauen.landwirtschaft-bw.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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