Lärm

EU-Pilotverfahren bezüglich Umgebungslärm eingeleitet

Stadtansicht Stuttgart (Bild: Fotolia.com/ Jürgen Fälchle)

Die EU-Kommission hat ein Pilotverfahren gegen die Bundesregierung Deutschland eingeleitet. Anlass ist die Feststellung der EU-Kommission, dass die seitens Deutschlands vorliegenden Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe Defizite aufweisen. „Das unterstreicht die Dringlichkeit, zeitnah effektive Lärmaktionspläne aufzustellen“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.

„Ich rechne damit, dass die EU eine zeitnahe Übermittlung von Mitteilungen zu den noch ausstehenden kommunalen Lärmaktionsplänen einfordern wird“, so Splett. In den letzten Jahren hätten die Gemeinden verstärkt Lärmaktionspläne aufgestellt, es bleibe jedoch viel zu tun. Splett hierzu: „Viele Kommunen in Baden-Württemberg beschäftigen sich mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Die Anzahl abgeschlossener Pläne liegt jedoch deutlich hinter den Vorgaben der EU.“ Gerade mittlere und kleine Gemeinden kämen trotz bestehender Lärmprobleme ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht immer nach. Splett, die auch Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung ist, appellierte an die Städte und Gemeinden, sich weiter für den Schutz von lärmbetroffenen AnwohnerInnen zu engagieren.

Von dem EU-Pilotverfahren sind alle Bundesländer betroffen. In Baden-Württemberg bezieht sich das Verfahren derzeit darauf, dass nicht für alle Ballungsräume Informationen über aktuelle Lärmaktionspläne vorliegen. Die EU-Kommission bat daher um Mitteilung, bis wann die ausstehenden Zusammenfassungen abgeschlossener Pläne zu erwarten seien. Ergänzend bat die EU-Kommission um Übermittlung einer Liste aller Städte und Gemeinden, die verpflichtet sind, Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken zu erstellen. Das Land hat nun gegenüber dem Bundesumweltministerium Stellung genommen und die erbetenen Informationen übermittelt.

In Baden-Württemberg wurden in 679 Städten und Gemeinden und 9 Ballungsräumen Betroffene von Lärm an Straßen und Schienenwegen kartiert. Von diesen Kommunen hatten zum Stichtag 13. November 2014 etwa 38 Prozent eine Mitteilung zum Stand der Lärmaktionsplanung übermittelt. Mitteilungen über fertiggestellte Lärmaktionspläne der Stufe 2 lagen zu diesem Zeitpunkt lediglich von etwa 8 Prozent der Städte und Gemeinden vor. Dies geht aus einem Bericht zur Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg hervor.

Lärmaktionspläne

Auf Basis der Lärmkartierung sind in einer zweiten Runde bis Sommer 2013 Lärmaktionspläne für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen und der Haupteisenbahnstrecken sowie für Ballungsräume erstellt worden. In Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig. Die Pläne sind spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen handelt es sich um eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, es findet daher keine Fachaufsicht durch das Land statt.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Alle entsprechenden Datengrundlagen, Arbeitshilfen und Schreiben stehen den planaufstellenden Behörden digital zur Verfügung.

Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Lärmschutzbeauftragte

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