Verbraucherschutz

Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes Schritt in die richtige Richtung

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„Sinnvolle Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern haben wir schon lange gefordert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich, hierzu in Berlin. 

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit dem „Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes“ (TOP 13). Damit soll der Schutz von Anlegern im sogenannten Grauen Kapitalmarkt weiter verbessert und das Risiko von Vermögenseinbußen vermindert werden. Zudem wird der kollektive Verbraucherschutz als eine Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzlich verankert. 

„Die extreme Kompliziertheit von Finanzprodukten ist irreführend und es ist nicht erkennbar, Wer oder Was wirklich dahinter steckt. Die Anbieter wälzen so das Risiko auf die Kunden ab. Es braucht dringend mehr Transparenz“, stellte Minister Friedrich heraus. 

In jüngster Zeit haben Anleger empfindliche Verluste mit Produkten eingefahren, die einer nur eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht unterlagen. Als Folge wurde  das Vertrauen in den Finanzmarkt weiter erschüttert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf solle den Anlegern vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlagen verschafft werden Hierzu sind diverse Änderungen von Gesetzen im Bereich des Kapitalmarktes notwendig. Dabei gehe es unter anderem um die Offenlegung personeller Verflechtungen bei den Emittenten der Produkte. Der Gesetzesentwurf enthält zudem Vorgaben zur Einführung einer Mindestlaufzeit der Vermögensanlagen sowie die Verpflichtung, auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots für Vermögensanlagen bestimmte Informationen mitzuteilen. Auch Einschränkungen in der Bewerbung von Vermögensanlagen sowie der Erlass von Produktverboten sind Gegenstand des Gesetzes. Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine externe Bilanzprüfung anordnen. 

„Die Verlierer im Anlagegeschäft sind oft diejenigen, die ihr Geld mühevoll zusammengespart haben. Ohne bedingungslose Transparenz bei den Finanzprodukten gibt es keine Sicherheit für die Kleinanleger“, betonte der baden-württembergische Bundesratsminister. 

Diverse Ausschüsse  des Bundesrats haben die Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben empfohlen. Baden-Württemberg wertet den vorliegenden Gesetzentwurf als längst überfälliges Mindestmaß für mehr Anlegerschutz.

„Darüber hinaus darf ein sinnvolles und notwendiges Mehr an Transparenz und Verbraucherschutz nicht so über das Ziel hinausschießen, dass es die zahlreichen Bürgerenergiegenossenschaften mit unnötiger Bürokratie belastet, welche diese zur Aufgabe zwingt“, so Minister Friedrich. Auch die lebendige Start-Up-Szene in Baden-Württemberg brauche – insbesondere beim Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) – sinnvolle Regelungen, die für diese Finanzierungsform passgenau seien. „Ebenso fordern wir die Klarstellung, dass Genossenschaften von der Anwendung des Kapitalanalagegesetzbuches ausgenommen sind. Während detaillierte Anforderungen an die Inhalte eines Kapitalanlageprospekts und eine entsprechende Beratung durchaus sinnvoll sein mögen, verfolgt ein Kunde mit der Beteiligung an einer Energie- oder Mietergenossenschaft ganz andere Zwecke. Hier die gleichen Regeln anzuwenden, wie für komplizierte Finanzmarktprodukte, halte ich für übertrieben. Daher unterstützen wir entsprechende Anträge im Bundesrat und sind zuversichtlich, dass der Deutsche Bundestag diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift“, betonte der Minister.

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