Elektromobilität

Bund bremst Länder­regelungen zur Förderung der Elektromobilität aus

Nachdem der Entwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz im Bundesrat beraten wurde, fordert Verkehrsminister Windfried Hermann die Bundesregierung auf, für einen besseren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden zu sorgen. Mutigere Vorgabe seien nötig, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Elektroauto des Carsharing-Anbieters car2go steht am 20.02.2013 in Stuttgart (Baden-Württemberg) an einer Elektrotankstelle an einer Straße. Foto: Marijan Murat/dpa

Nachdem der Entwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz im Bundesrat beraten wurde, fordert Verkehrsminister Windfried Hermann die Bundesregierung auf, für einen besseren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden zu sorgen. Mutigere Vorgabe seien nötig, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Der im Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geht nach Auffassung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann nicht weit genug. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in bestimmten Fällen Stellplätze an und in Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht in der jetzigen Form nur eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Mindeststandards der EU-Gebäuderichtlinie vor. Der baden-württembergische Verkehrsminister kritisiert dessen bremsende Wirkung: „Elektromobilität kann nur eine wichtige Rolle spielen, wenn es deutlich mehr Ladestellen gibt. Folgen wir diesem Entwurf, dürften in 50 Jahren erst zehn Prozent der Fahrzeuge als Elektromobil unterwegs sein.“

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass beim Bau oder der umfassenden Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Leerrohren für eine spätere Nachrüstung mit den Kabeln für Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine spätere Nachrüstung technisch und wirtschaftlich möglich ist. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren ausgerüstet werden und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Bundesgesetz verhindert ländereigene Regelungen

Verkehrsminister Hermann: „Ich bedauere, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Elektromobilitäts- und Klimaschutzziele nicht höhere Maßstäbe anlegt. Beispielsweise werden durch den Schwellenwert keine Ein- und Zweifamilienhäuser erfasst. Wir brauchen 2030 Ladepunkte für sieben bis zehn Millionen Fahrzeuge, diese müssen zu Hause oder bei der Arbeit geladen werden können. Zu allem Überfluss werden die Länder durch das Bundesgesetz gehindert, auf Länderebene eigene und ambitioniertere Regelungen umzusetzen.“ In Baden-Württemberg habe man sich bereits auf ambitioniertere Vorgaben verständigt, die man eigentlich in der Garagenverordnung umsetzen wollte, betont Hermann.

Elektrofahrzeuge in Deutschland

Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Laut Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung besteht Bedarf an etwa genauso vielen nichtöffentlichen Ladepunkten zu Hause als auch bei Arbeitgebern. Aktuell wird davon ausgegangen, dass bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge im nichtöffentlichen Bereich stattfinden werden. Beispielsweise stehen Pkw am heimischen Standort im Mittel über 20 Stunden am Tag und könnten in dieser Zeit geladen werden.

In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung bereits vergangenes Jahr auf ambitioniertere Vorgaben verständigt. So war vorgesehen, dass alle notwendigen Stellplätze bei Wohngebäuden und mindestens jeder zweite Stellplatz bei Nichtwohngebäuden mit Leerrohren ausgestattet werden. Des Weiteren war für Garagen von Nichtwohngebäuden die Ausstattung jedes zehnten notwendigen Stellplatzes mit einem nutzbaren Ladepunkt vorgesehen.

Mutigere Vorgaben sind nötig, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen

Die Bundesregierung beruft sich auf eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wodurch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bundesländer keine ergänzenden Regelungen zur Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten umsetzen könnten. Verkehrsminister Hermann: „Ich fordere die Bundesregierung auf, ambitioniertere und mutigere Vorgaben umzusetzen oder diese notwendige Aufgabe den Ländern als wichtiges Element zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu überlassen.“

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird die Bundesregierung gebeten, mit ambitionierteren Vorgaben den Gesetzentwurf nachzubessern und beispielsweise die Ausstattung mindestens jedes zehnten Stellplatzes bei Nichtwohngebäuden mit Ladeinfrastruktur vorzusehen.

Weitere Meldungen

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Straßenverkehr in Stuttgart
Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen

Verkehrsminister Winfried Hermann
Online-Dialog

Online-Dialog mit Verkehrsminister Winfried Hermann

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Bundesweite Abfrage des Strom- und Wasserstoffbedarfs

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimawandel

2025 deutlich zu warm und mit ausgeprägter Hitzephase

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Stuttgart, 03.03.2026: Staatssekretär Andre Baumann (zweiter von links) mit den Gründern des Ombudsverein Erdwärme e. V. (von links): Dr. Herbert Pohl (Geschäftsführer, Deutsche ErdWärme GmbH), Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Dr. Horst Kreuter (Vulcan Energie Ressourcen GmbH), Andreas Mühlig (Leiter GE Erzeugung Betrieb EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Dr. Hansjörg Roll (Mitglied des Vorstands, MVV Energie AG), Klaus Preiser (Geschäftsführung, badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG), Jürgen Scheurer (Geschäftsführer, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.), Jörg Dürr-Pucher, (Vorsitzender, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.)
Energiewende

Ombudsverein Erdwärme für schnelle Schlichtungen gegründet

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Ein Intercity steht in einem Bahnhof. (© picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert/zb/dpa)
Sicherheit

Landesweiter Prozess für mehr Sicherheit im Bahnverkehr

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Autonomes Fahren im ÖPNV macht weiter Fortschritte