Als Ansporn für die Justiz in Baden-Württemberg, aber auch als Beleg für ihre ausgezeichnete Arbeit, hat Justizminister Rainer Stickelberger den neuen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bezeichnet. Beim 19. Baden-Württembergischen Verwaltungsrechtstag am Mittwoch in Karlsruhe sagte er: „Im Südwesten sind überlange Verfahrensdauern bei den Gerichten eine echte Ausnahme, zügiger Rechtsschutz ist der Regelfall. Wir werden alles daran setzen, dass das auch in Zukunft so bleibt.“
Das Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ist seit Dezember vorigen Jahres in Kraft. Es sieht Entschädigungen für den Fall vor, dass sich Prozesse über einen unangemessen langen Zeitraum erstrecken.
Während der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gab es die Möglichkeit, für bereits anhängige oder abgeschlossene Verfahren Ansprüche geltend zu machen. „Aus den Bereichen der baden-württembergischen Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ist bislang aber noch keine einzige Entschädigungsklage erhoben worden“, stellte der Minister fest: „Für die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit sind es derzeit gerade mal fünf Verfahren.“ Die Zahlen für die ordentliche Gerichtsbarkeit würden noch nicht vorliegen: „Ich bin aber zuversichtlich, dass sie ähnlich positiv ausfallen.“
Stickelberger wies darauf hin, dass die vergleichsweise kurzen Verfahrensdauern ein Markenzeichen der Justiz in Baden-Württemberg und zugleich ein Standortvorteil für das Land seien. „Wir wissen, dass wir uns nicht auf solchen Lorbeeren ausruhen dürfen, sondern uns wieder und wieder aufs Neue dafür anstrengen müssen“, sagte der Minister.
Weitere Informationen zum Verwaltungsrechtstag:
Der Baden-Württembergische Verwaltungsrechtstag wird von der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein veranstaltet. Seit 1994 findet er jährlich statt. Er richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Rechtsanwaltschaft, der Justiz und der Verwaltung.
Während des 19. Verwaltungsrechtstags in Karlsruhe geht es unter anderem um die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht und um den neuen Planungsrahmen für die Windkraft in Baden-Württemberg.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg