Weinbau

Badischer Weinbautag in Offenburg

„Die Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten für den Weinbau in Baden-Württemberg sind zwar stark durch Vorgaben der Europäischen Union geprägt. Dennoch sollte die Weinbaubranche im Land die Möglichkeiten nutzen, eigene Akzente zu setzen“, sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, auf dem Badischen Weinbautag am Donnerstag (15. März) in Offenburg.
 
„Der Weinbau im Land steht in den nächsten 20 Jahren vor einem umfassenden Strukturwandel, da viele kleine Nebenerwerbsbetriebe die Bewirtschaftung von Rebflächen aufgeben und diese Flächen von Betrieben im Haupterwerb übernommen werden“, so Reimer. Die Branche müsse rechtzeitig die Signale der Märkte erkennen. „Qualität und regionale Typizität zeichnen unsere Weine aus. Ökoweinbau und nachhaltige Anbaumethoden sind beim Verbraucher gefragt wie nie zuvor und sollten von den Weinbauern daher stärker genutzt werden, um der Konkurrenz nicht das Feld zu überlassen“, forderte der Ministerialdirektor. Während die internationale Weinwirtschaft bereits mit ihren nachhaltigen Anbaumethoden werbe, seien diese in Deutschland zwar auch längst Stand der Technik, allerdings werde dies häufig nicht genügend herausgestellt. „Der heimische Weinbau muss sich auch international nicht verstecken. Gerade bei der Anwendung umweltschonender Anbauverfahren und beim Ökoweinbau hat Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle, die noch weit mehr Potenzial bietet“, sagte Reimer. So plane beispielsweise das Land den Bioweinbaubetrieb am Weinbauinstitut Freiburg nach und nach zu vergrößern. Hinzu komme, dass auch die europäischen Regelungen zur Öko-Weinbereitung mittlerweile in Kraft gesetzt seien, wodurch auch Bio-Weine gekennzeichnet werden könnten. „Eine große Chance liegt im nachhaltigen Weinbau. Aber auch im Bereich Wein und Tourismus liegen enorme Wertschöpfungspotentiale“, betonte Reimer.
 
Baden-Württemberg kämpft für Beibehaltung des Reben-Anbaustopps

Wie bei allen Marktordnungen seien für die EU im europäischen Weinbau derzeit zwei große Themen relevant: Harmonisierung und Liberalisierung. Um diese Ziele zu erreichen, wolle die EU den sogenannten Anbaustopp für Reben in Europa abschaffen und den Rebenanbau grundsätzlich auf allen Flächen möglich machen. „Das sehen wir in Baden-Württemberg höchst kritisch. Die Abkehr vom Anbaustopp gefährdet unsere gewachsenen Weinbaukulturlandschaften, insbesondere unsere Steillagen“, unterstrich Reimer.
 
Nach den bislang gültigen Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation läuft der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus und kann national noch bis zum Jahr 2018 verlängert werden. Auch das bewährte System von Anbauregeln würde dann in Baden-Württemberg wegfallen. „Die Wertschöpfung im Weinbau ist hierzulande in besonderer Weise an Qualität, Herkunft, Tradition und regionale Identität gebunden. Deshalb brauchen wir bei den Anbauregeln langfristig Kontinuität. Baden-Württemberg wird daher auch weiterhin alles unternehmen, um den Anbaustopp für Reben möglichst lange zu erhalten“, versicherte Reimer. Mittlerweile hätten sich bereits 15 Mitgliedstaaten für die Beibehaltung des Anbaustopps ausgesprochen.
 
Mit dem „Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau Baden-Württemberg“ sei es dem Land gelungen, die Konkurrenzkraft der Weinbauregionen und Betriebe im internationalen Wettbewerb zu stärken. Damit sei in Baden-Württemberg ein Prozess der strukturellen Weiterentwicklung, der Qualitätsverbesserung und ein Innovationsprozess in der Verarbeitung und Vermarktung im Weinbau angestoßen worden, der noch weiter umgesetzt werden müsse, betonte Reimer. 

Baden-Württemberg stehen im Zeitraum 2009 bis 2013 insgesamt rund 43 Millionen Euro EU-Mittel zur Förderung des Weinbaus zur Verfügung. Davon werden rund 64 Prozent für „Investitionsförderung Kellerwirtschaft sowie Fusionen/Kooperationen“, 35 Prozent für Maßnahmen „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen “ und rund ein Prozent für die „Weinabsatzförderung in Drittländern“ eingesetzt. Die Programme für den Zeitraum 2014 bis 2018 werden fortgeschrieben. 

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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