Rund 32.000 Landwirtinnen und Landwirte haben ihren Gemeinsamen Antrag 2015 für Flächenbeihilfen in Baden-Württemberg bereits elektronisch über das Online-System FIONA gestellt. Somit sind bereits mehr als zwei Drittel der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erwarteten Anträge eingegangen.
Die Antragstellung erfolgt seit 2015 ausschließlich elektronisch über das System FIONA. Die Landwirtinnen und Landwirte profitieren so von Vorteilen gegenüber der alten Papieranträge: Plausibilitätsprüfung, umfangreiches Kartenmaterial und Auswertemöglichkeiten sind nur einige der Erleichterungen, die FIONA bietet.
Abgabefrist für die Maßnahmen im Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2015. Geht der Gemeinsame Antrag zwischen dem 16. Mai und dem 9. Juni 2015 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde ein, müssen die Zahlungen um jeden Arbeitstag Verspätung gekürzt werden. Dies gilt nicht im Fall von höherer Gewalt und bei bestimmten außergewöhnlichen Umständen. Anträge die bis zum 9. Juni 2015 nicht vollständig mit allen antragsbegründenden Unterlagen eingehen, müssen leider abgelehnt werden. Für die Förderprogramme Steillagenförderung Dauergrünland, Pheromonförderung Weinbau sowie für den Auszahlungsantrag im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gilt der 15. Mai 2015 als endgültige Ausschlussfrist. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bittet daher alle Antragstellerinnen und Antragsteller die Fristen einzuhalten.
Der Gemeinsame Antrag umfasst die Anträge auf EU-Direktzahlungen sowie die Flächenförderprogramme der Land- und Forstwirtschaft – darunter die bedeutendsten Programme:
- FAKT – Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl,
- Landschaftspflegerichtlinie – Vertragsnaturschutz (LPR-A)
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AzL)
Weitere Informationen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) seit 2012 als vollständige elektronische Variante des Gemeinsamen Antrags an. Seit 2015 können die Landwirtinnen und Landwirte ihren Gemeinsamen Antrag ausschließlich auf elektronischem Wege über FIONA stellen. Bereits seit 2007 war es möglich, das Flurstückverzeichnis über FIONA elektronisch einzureichen. Vergleichbar mit der komprimierten Steuererklärung im ELSTER-Verfahren werden die elektronisch übermittelten Antragsdaten erst dann rechtsverbindlich, wenn der sogenannte komprimierte Gemeinsame Antrag handschriftlich unterschrieben bei der Landwirtschaftsverwaltung eingegangen ist.