Coronavirus

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bleiben in Alarmstufe möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kinder spielen und tollen auf einer aus Strohballen gebauten Raupe. (Bild: © dpa)

Auch in der Alarmstufe sollen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit weiterhin stattfinden können. Deshalb gilt in dieser Stufe bei Angeboten mit Übernachtungen zu Hause die Maskenpflicht auch für geimpfte, genesene und getestete Personen.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Deshalb sollen sie auch während der Alarmstufe in Baden-Württemberg möglich bleiben. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha anlässlich des Inkrafttretens der Alarmstufe mit.

Freiräume auch unter Pandemiebedingungen schaffen

„Kinder und Jugendliche haben in der Vergangenheit viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Ihnen auch unter schwierigen Pandemiebedingungen notwendige Freiräume zu ermöglichen, ist eine der drängendsten Forderungen, die sie an die Politik gerichtet haben. Gleichzeitig haben die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit große Verantwortung bei der Gestaltung ihrer Angebote bewiesen. Deswegen ist jetzt nicht die Zeit, ihnen hier neue Hürden aufzuerlegen“, so Lucha am Mittwoch in Stuttgart.

Gleichwohl sei es wichtig, auch bei den Angeboten große Vorsicht walten zu lassen, weshalb in der Alarmstufe bei allen Angeboten, bei denen die Kinder, Jugendlichen und Betreuungskräfte bei sich zu Hause übernachten, für alle Beteiligten während des Angebots eine Maskenpflicht gelte – unabhängig vom Status geimpft, genesen oder getestet.

Masken- und Hygieneregeln sowie Testvorgaben beachten

In der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit ist auch weiterhin der Antigentest ausreichend. Auch im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gelte für Geimpfte und Genesene ganz besonders in der jetzigen Situation: „Halten Sie die Masken- und Hygieneregeln weiterhin und ganz besonders konsequent ein, machen Sie bei Symptomen einen Corona-Test und reduzieren Sie bis zum Ergebnis Kontakte zu anderen Personen“, so Lucha weiter.

Für die Träger der Angebote ist bei der Planung und Durchführung besonders zu beachten, dass Testungen, die im Rahmen eines Angebots vorgenommen und überwacht werden, nicht für andere Aktivitäten vorgelegt werden können. Wer beispielsweise einen Besuch in einem Museum oder einem Freizeitpark beziehungsweise eine An- und Abreise per Reisebus plant, muss im Vorfeld klären, dass alle Beteiligten den nach der Corona-Verordnung erforderlichen Nachweis per Antigen- oder PCR-Test vorlegen können.

Ausnahmen der 2G-Regelungen

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G(genesen, geimpft)-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Radverkehr

Rekord beim STADTRADELN 2025

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
Gesundheit

40 Jahre Aidshilfen in Baden-Württemberg

Jugendforum Bioökonomie
Bioökonomie

Auftakt Junges Forum Bioökonomie

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheitsschutz

Modernes Nichtraucherschutz­gesetz auf den Weg gebracht

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Justiz

Verurteilungen wegen Drogendelikten bei Jugendlichen halbiert