Die grün-rote Landesregierung hat eine Bewertung der Kombinationslösung von Stuttgart-21-Schlichter Dr. Heiner Geißler und der Schweizer Verkehrsberatungsfirma SMA vorgelegt. Darin bezieht die Landesregierung unter anderem Stellung zu Leistungsfähigkeit, Kosten, zeitlichen, städtebaulichen und vertraglichen Fragen des kombinierten Tief- und Kopfbahnhofs.
Wesentliche Erkenntnisse
- Leistungsfähigkeit: Die Kombination von neuem Tief- und verkleinertem Kopfbahnhof in der Kombinationslösung ist leistungsfähiger als der Tiefbahnhof Stuttgart 21. Sofern die Vorschläge zum Ausbau der Zulaufstrecken umgesetzt werden, können sowohl bei der Kombinationslösung ebenso wie bei Stuttgart 21 mehr Züge abgewickelt werden, bei der Kombinationslösung sogar deutlich mehr.
Aus grüner Sicht zeigt die Kombinationslösung einen deutlichen Vorteil, da sie wie von SMA dargestellt im Ergebnis größere Kapazitäten für ein zukünftiges Wachstum des Schienenverkehrs bereithält und weniger störanfällig ist.
- Kosten: Aus Sicht der Grünen sind die Kosten der Kombinationslösung je nach Kostenentwicklung rund 850 Mio. Euro bis 1.280 Mio. Euro niedriger als bei Stuttgart 21. Durch die deutlich kürzeren Tunnelstrecken mit ihren Baurisiken ergeben sich bei der Kombinationslösung im Vergleich zu Stuttgart 21 auch deutlich geringere Kostensteigerungsrisiken. Größter Vorzug in finanzieller Hinsicht ist damit die Chance, dass die Kombinationslösung die vereinbarte Kostengrenze von 4,526 Mrd. nicht überschreitet, wovon aus grüner Sicht bei S21 nicht ausgegangen werden kann.
Aus Sicht der SPD liegen die mit der Kombinationslösung mit knapp 5 Mrd. Euro um rund 0,9 Mrd. Euro über denen von Stuttgart 21 mit 4,088 Mrd. Euro, da die Sanierung des Kopfbahnhofs, des Gleisvorfelds und der Zulaufstrecken bei laufendem Bahnbetrieb sich auf bis zu 1,3 Mrd. Euro belaufen. Dem gegenüber stehen die Grundstückserlöse für nicht frei werdende Bahnflächen in Höhe von rund 550 Mio. Euro zur Gegenfinanzierung nicht zur Verfügung.
- Schutzgüter und Städtebau: Hinsichtlich der Schutzgüter Schlossgarten, Mineralwasser und Südflügel des Bonatzbaus ist die Kombinationslösung ebenfalls mit Eingriffen verbunden, allerdings in reduziertem Umfang.
- Zeitlicher Ablauf und Planungsrecht: Auf der Zeitschiene ist die Kombinationslösung differenziert zu bewerten. Ein erneutes Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich. Auf den fünf bestandskräftigen Planfeststellungsabschnitten (PFA) besteht Baurecht, so dass z.B. der kürzlich vergebene Auftrag zum Bau des Fildertunnels ohne Zeitverzug wahrgenommen werden kann. Für den Tiefbahnhof (PFA 1.1) ist ein erneutes Planfeststellungsverfahren unvermeidlich.
- Verträge: Zur Umsetzung der Kompromiss-Lösung wäre eine einvernehmliche Änderung des Vertragswerks oder eine neue vertragliche Vereinbarung erforderlich.
Das Vertragswerk ist dezidiert und eindeutig auf die Tieferlegung der Fernbahn- wie auch der Regionalverkehrsgleise einschließlich der Schaffung eines „Ringverkehrs“ ausgerichtet. Die Kombinationslösung kann nur im Konsens aller beteiligten Vertragspartner weiterverfolgt werden.
- Haushaltsrechtliche Implikationen: Eine neue Finanzierungsvereinbarung bzw. eine maßgebliche Änderung der bestehenden Finanzierungsvereinbarung bedarf gem. §§ 37 Abs. 1, 45 Abs. 1 LHO einer (neuen) haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch den Landtag.
Ergebnis
In der Landesregierung gibt es unterschiedliche Einschätzungen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und die Kosten der Kombinationslösung. Einig ist sich die Landesregierung bezüglich der planungsrechtlichen und haushaltrechtlichen Implikationen sowie der fehlenden Kompatibilität der Verträge hinsichtlich der Realisierung der Kombinationslösung. In der Folge ist die Kombinationslösung nur realisierbar im Konsens aller beteiligten Vertragspartner, weshalb die Landesregierung diese zu einer vertieften Prüfung aufgefordert und um eine Stellungnahme gebeten hat.