Wissenschaft

Wissenschaftsministerium fördert nachhaltige Wissenschaft

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst möchte Baden-Württemberg zum Vorbild für nachhaltige Entwicklung machen und setzt dabei auf wichtige Beiträge aus der Wissenschaft.

Im Rahmen des Innovations- und Qualitätsfonds wurde dazu ein Förderprogramm zur „Stärkung des Beitrags der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung“ ausgeschrieben. Der Fonds hat das Ziel, Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken und innovative Ziele zu fördern. Über eine Laufzeit von drei Jahren stehen für Vorhaben an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg insgesamt acht Millionen Euro zur Verfügung. In einer ersten Runde werden zunächst drei Millionen vergeben. Dies teilte die Ministerin in Stuttgart mit.

Ministerin Bauer: „Baden-Württemberg hat als herausragender Wissenschaftsstandort die Pflicht sowie die große Chance, eine Führungsrolle beim Thema Nachhaltigkeit zu übernehmen.“ Das Förderprogramm solle hierzu einen Anstoß geben.

Mit der Förderlinie sollen unter anderem Vorhaben an den Hochschulen gefördert werden, die die Verankerung von Nachhaltigkeit in der Lehre vorantreiben, den Transfer von Wissen über Nachhaltigkeit befördern und die Sichtbarkeit von Nachhaltigkeitsforschung an der Hochschule erhöhen.

Weitere Impulse erhofft sich Ministerin Bauer von einer Expertengruppe „Wissenschaft für Nachhaltigkeit“, die vom Ministerium in diesem Jahr eingesetzt wurde und die im Frühjahr 2013 ihre Empfehlungen vorstellen wird.

Ausschreibung

Die Förderung im Gesamtumfang von acht Millionen Euro wird aus dem Innovations- und Qualitätsfonds (IQF) bereitgestellt, der der Stärkung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen und der Förderung innovativer Ziele und Schwerpunkte dient.

Die Ausschreibung richtet sich an alle staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren angelegt und je Hochschule auf einen Gesamtförderbetrag von 400.000 Euro begrenzt. Antragsfrist ist der 1. November 2012. Über die Anträge entscheidet eine vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und den Rektorenkonferenzen eingesetzte Kommission mit externen Gutachtern.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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