Luftreinhaltung

Weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte in Stuttgart

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Luftmessstation Stuttgart Am Neckartor (Foto: © dpa)

Zur weiteren Senkung der Luftschadstoffbelastung hat das Verkehrsministerium hat die Landeshauptstadt Stuttgart gebeten, zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen und intelligente Verkehrssteuerungen verstärkt zu nutzen.

Die Luftschadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hat sich durch die ergriffenen Maßnahmen deutlich verbessert, insbesondere an den Messstellen Am Neckartor und Hohenheimer Straße. Als „Hot-Spots“ bleiben noch die Pragstraße und die Talstraße. Der Koalitionssauschuss des Landes Baden-Württemberg hat am 29. Mai 2020 beschlossen, dass angesichts der Entwicklung der Messwerte und der bisher getroffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart, weitere Verkehrsverbote möglichst vermieden werden sollen.

Zwar haben sich auch an der Pragstraße und Talstraße die Messwerte aufgrund der bisherigen Luftreinhaltepolitik erfreulich entwickelt. Es bedarf hier dennoch weiterer kurzfristiger wirksamer Anstrengungen, um auch an diesen beiden Strecken schnellstmöglich den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von 40 µg/m3 einzuhalten.

Das Land hat die Landeshauptstadt Stuttgart daher gebeten, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Zulaufstrecken zur Pragstraße und Talstraße anzuordnen. Zudem soll verstärkt die intelligente Verkehrssteuerung im Bereich Pragstraße und Talstraße genutzt werden. Beide Maßnahmen bewirken, dass an den besonders belasteten Strecken der Pragstraße und Talstraße der Verkehr zurückgeht und so die Schadstoffbelastung schnell weiter reduziert wird.

Die genannten Maßnahmen sind erforderlich und dazu geeignet, die Luftschadstoffbelastung insbesondere an den Hotspots Prag- und Talstraße zu senken. Vor dem Hintergrund der Vermeidung weiterer Verkehrsverbote hält das Verkehrsministerium die beiden Maßnahmen für verhältnismäßig, da sie das mildere Mittel darstellen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf verschiedenen Zulaufstrecken zum Talkessel in Stuttgart

Es handelt sich um folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen in Zulaufrichtung zum Stuttgarter Talkessel:

Zulaufstrecke zur Pragstraße

  • Auf der B10-Nord hinter der Anschlussstelle S-Stammheim-Süd bzw. der Einmündung Adestraße sowie auf der B 27-Nord nach dem Dreieck Zuffenhausen und vor der Zusammenführung mit der B 10-Nord bis zur Lichtsignalkreuzung Heilbronner Str./ Friedrichswahl auf T 60.
  • Auf der Heilbronner Straße (B10/B27) zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel inklusive des Pragtunnels auf T 40.

Zulaufstrecke zur Talstraße

  • Auf der B10 (von Esslingen kommend) hinter der Einmündung von der Otto-Konz-Brücke über das Dreieck Neckar Park bis zur Einmündung Poststraße auf T 60.
  • Auf der B 14 (von Waiblingen kommend) hinter der AS Benzstraße über das Dreieck Neckarpark und dann gemeinsam mit der B 10 bis zur Einmündung Poststraße auf T 60.

Intelligente Verkehrssteuerung

(Zuflussregelungsmöglichkeiten mittels Lichtsignalanlagen)

  • B10/27/Friedrichswahl
  • Gaisburger Brücke für die Zufahrt zur Talstraße und Prüfung bzgl. einer evtl. Reduzierung eines Linksabbiegefahrstreifens in Richtung S-Ost
  • Tal-/ Hackstraße

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