Umweltminister Franz Untersteller hat besorgt auf neue Erkenntnisse reagiert, die das Regierungspräsidium Karlsruhe im Zusammenhang mit der Untersuchung von Belastungen des Bodens durch Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) im Raum Baden-Baden gewonnen hat. Demnach scheint der untersuchte Fall kein Einzelfall zu sein: „Es gibt klare Hinweise darauf, dass zwischen 2006 und 2008 in größeren Mengen und auf weiteren Flächen als bisher bekannt Papierschlämme Kompost beigemischt und ausgebracht wurden“, gab Untersteller bekannt.
Diese Beimischungen seien weder nach der Düngemittelverordnung noch nach der Bioabfallverordnung zulässig, also rechtswidrig, so der Umweltminister. Betroffen seien Flächen im Stadtkreis Baden-Baden sowie in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe.
Der Umweltminister kündigte eine umfassende Aufklärung der Vorfälle an, insbesondere gehe es jetzt darum, zu untersuchen, ob und wie stark die Papierschlämme zu einer PFC-Belastung von Boden und Wasser geführt hätten. Dazu würden von der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz) gezielt Boden- und Grundwasserproben untersucht. Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde bereits vorsorglich die Untersuchung von Trinkwasser angeordnet. Obwohl es in dem vergleichbaren Fall in Rastatt und Baden-Baden keine bedenklichen Rückstandsbefunde in den dort angebauten Lebensmitteln gegeben hat, werden diese Untersuchungen jetzt vorsorglich auch auf Nordbaden ausgeweitet. Außerdem werde selbstverständlich geprüft, ob es möglicherweise weitere Fälle oder Verdachtsfälle gebe, versicherte Untersteller.
Vorsorglich würden auch die angrenzenden Kreise, derzeit Rhein-Neckar-Kreis, Ortenaukreis und die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg gebeten, entsprechende Recherchen anzustellen. Zuständig für die Ermittlungen seien das Regierungspräsidium in Karlsruhe beziehungsweise die unteren Verwaltungsbehörden.
Franz Untersteller: „Im Moment müssen wir nicht von einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung ausgehen. Aber es handelt sich hier dennoch um kein Kavaliersdelikt, um das ganz klar zu sagen. Das ist weder tolerierbar noch ist es erledigt – auch nicht nach sechs oder acht Jahren.“